Meine Bekannte X hat die betriebsbedinge Kündigung erhalten. Wortlaut:
„Sehr geehrte Frau X, hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis betriebsbeding zum 31.10. Hilfsweise kündigen wir zum nächst zulässigen Termin. Gleichzeitig stellen wir Sie ab dem 1.8. unter Anrechnung noch bestehender Urlaubs- & Freizeitausgleichsansprüche von der Pflicht zur Erbringung Ihrer Arbeitsleistung bis zum 31.10 unwiderruflich unter Fortzahlung Ihrer Vergütung frei.“
X hat 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr. In 2013 hat X bislang 2 Tage genommen. Vom 22.-26.7. stehen noch 5 Urlaubstage an. Des Weiteren hat meine Bekannte noch ca. 15-16 Überstunden aus Mehrarbeit.
Fragen:
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Sind die Urlaubstage & Überstunden „futsch“ und mit der Freistellung abgegolten?
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Oder bekommt X diese mit der letzten Gehaltszahlung im Okt ausgezahlt?
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Sind es dann 2 oder 7 genommene Urlaubstage?
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Sollte meine Bekannte bis zum 1.11. keinen neuen Job gefunden haben, hat X eine Sperrfrist seitens des Arbeitsamtes zu befürchten, wenn X KEINE Kündigungsschutzklage einreiche? Die Kündigung ist nicht ihr Verschulden, sondern erfolgte betriebsbedingt. Der Widerspruch des Betriebsrates dürfte doch nicht mehr Gewicht haben als die ausgesprochene arbeitgeberseitige Kündigung, oder?
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Hat meine Bekannte X Anspruch auf:
a) Fortzahlung der vermögenswirksamen Leistungen bis zur Beendigung?
b) Fortzahlung der betrieblichen Altersversorgung?
c)) anteiliges Weihnachtsgeld? -
Sollte X vorher einen neuen Job finden und der Arbeitgeber lässt sich drauf ein mit aus dem Vertrag zu lassen:
a) bekommt X dann trotzdem das Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen und die betriebliche Altersversorgung bis zum Tage X anteilig gezahlt?
b) kann das Endzeugnis sodann geändert werden in „verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch“? -
Sollte X mit ihrem jetzigen Arbeitgeber noch einmal sprechen und schauen, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist, sprich, ob der Arbeitgeber sich auf einen Aufhebungsvertrag einlässt?
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Sollte meine Bekannte alternativ Kündigungsschutzklage einreichen?