Betriebsbedingt frei oder nicht ?

Hallo
Ich arbeite als Anlagenfahrer (Operator) in einem vollkontinuirlichen 4-Schichtbetrieb im Kraftwerksbereich.
Frühschichten sind mehrfachbesetzt, Spät- und Nachtschicht mit jeweils einer Person
(Sonntag nur Früh- und Nachtschicht mit jeweils 12 h)
Dadurch ergibt sich im Urlaubs- und Krankheitsfall der Spät- oder Nachtschicht, dass jemand aus der Springer-, bzw. Frühschicht vertreten muss.

Folgendes Problem besteht:
Ein Mitarbeiter (MA) hat dienstplanmäßig von Montag bis Freitag Springer-, bzw. Frühschicht.
In der darauf folgenden Woche hat er wieder dienstplanmäßig Frühschicht von Montag bis Freitag.
Nun soll er aber am dazwischenliegenden Wochenende (Samstag & Sonntag) zur
Nachtschicht arbeiten (außerdienstplanmäßig).
Der Vorgesetzte schreibt dem MA vor, als „Ausgleich“ für die zwei zusätzlich gearbeiteten Tage am Wochenende, Montag und Dienstag (nach Wochenende) zuhause zu bleiben und Überstunden abzufeiern.

Nun meine Fragen:
Wenn der MA am Sonntag Nachtschicht geleistet hat, so ist es ihm prinzipiell nicht möglich, am Montag auf Frühschicht zu arbeiten, da ja dann die zulässige maximale tägliche Arbeitszeit überschritten wäre (dies wären dann bei z.B. 2 x 8 Stunden = 16 Stunden am Stück, in diesem Falle noch mehr, da Sonntag = 12 h, also gesamt = 20 h).
Der MA würde also direkt von der Nachtschicht am Sonntag nahtlos auf die Frühschicht am Montag wechseln.
Meiner Meinung nach muss der Arbeitgeber dem MA diesen Montag betriebsbedingt freistellen und darf keine Mehrarbeitsstunden (Montag) abziehen. Schließlich kann der MA ja nichts dafür, dass er quasi dazu gezwungen ist, zuhause zu bleiben.
Der Vorgesetzte (Kraftwerksleiter) ist stur und beharrt auf seiner Meinung, dass Mehrarbeit abgezogen werden MUSS !

Des Weiteren bin ich der Meinung, daß der Zeitpunkt (das Datum) der Arbeitstage im betreffenden Monat, welche der MA abfeiern soll, bzw.muss, mit ihm abgestimmt werden müssen und nicht allein von seinem Vorgesetzten bestimmt werden dürfen (sozusagen in beiderseitigem Einverständnis).

Unser Betrieb gehört der IG BCE an.
Der zuständige Gewerkschaftler hat meine Theorien schon bestätigt, trotzdem wäre
ich sehr dankbar, wenn mich jemand (oder noch besser : mehrere) aus diesem Forum bestätigen kann (bzw. können).
Gibt es Gerichtsurteile, Gesetzestexte, etc. ?
Hat jemand Lösungsansätze ?
Es würde mich auch interessieren, wie andere Betriebe mit dieser Problematik umgehen.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass mich niemand daran erinnern muss, mir Ratschläge, bzw. Rechtsbeistand beim Betriebsrat einzuholen, dies werde ich ohnehin tun.

Danke für Eure Antworten.

Wenn Verstöße gegen das Arbeitsrecht vom Vorgesetzten gesetzwidrig durchgesetzt werden, würde ich den Rechtsweg beschreiten und eine Klage gegen die Anweisungen einreichen. Ein guter, im Arbeitsrecht erfahrener Anwalt ist dabei möglicher Weise besser als ein Rechtsvertreter der Gewerkschaft. Viel Erfolg Malook

Danke Dir für die schnelle Antwort !

Hallo,
leider kann ich dazu nichts sagen, das sind Arbeitszeitrechtliche Probleme, dieses ist nicht mein Gebiet.
Trotzdem viel Erfolg
Herbert Dreise

Hallo,
es ist so wie dues beschrieben hast.
Der MA kann nichts dafür das er arbeiten muss. Und da er sonntag Nachtschicht hatte muss er den Montag Frei bekommen, danach kann mann dann Überstunden abbauen.
Dieses sehen Vorgesetzte nicht so ein und man muss sie da ein wenig in die Schranken weisen.

Mit dem Abbau von Überstunden das ist immer so eine Sache, nach dem Gesetzt sollte man so schnell wie es geht die angesammelten Mehrarbeitsstunden Abfeiern.

hi Tom1112.
sorry, da kenne ich mich mit den gefplogenheiten im akw zu wenig aus.

spreche mit dem betriebsrat oder der zuständigen gewerkschaft.

lg
Time-Sklave

Hallo Tom1112,

leider kann ich Dir nicht wirklich weiterhelfen, aber wenn die Gewerkschaft Dir das schon bestätigt hat sollte es denk ich stimmen. Was ich Dir allerdings zu diesem Thema sagen kann, ist das Mitarbeiter zwischen einzelnen Einsätzen 11 Std. Ruhezeit haben müssen, und das wäre wenn ich es richtig verstanden habe ja nicht gegeben. Viel Erfolg bei Deinem uneinsichtigen Vorgesetzten. Viele Grüße

Karin

Hallo,

ein derartiger Schichtwechsel ist nicht rechtens, da zwischen den Schichten mindestens 11 Std. Ruhezeit liegen müssen. Also bleibt nur die Möglichkeil, Ruhezeit oder Freistellung ohne Abzug der Mehrarbeitsstunden.

Grüße Bartblume

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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 5 Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Hallo Tom 1112,

ich kann (ohne Verweis auf rechtliche Bezüge) Ihren Ansatz aus eigener Erfahrung bestätigen.

MfG

srt

Hallo Tom,
die Sache geht sehr in die arbeitsrechtliche Richtung. Dazu kann ich leider nichts sagen. Sicherlich findest du aber in der Community dazu Hilfe.
dolphin999