Hallo
Ich arbeite als Anlagenfahrer (Operator) in einem vollkontinuirlichen 4-Schichtbetrieb im Kraftwerksbereich.
Frühschichten sind mehrfachbesetzt, Spät- und Nachtschicht mit jeweils einer Person
(Sonntag nur Früh- und Nachtschicht mit jeweils 12 h)
Dadurch ergibt sich im Urlaubs- und Krankheitsfall der Spät- oder Nachtschicht, dass jemand aus der Springer-, bzw. Frühschicht vertreten muss.
Folgendes Problem besteht:
Ein Mitarbeiter (MA) hat dienstplanmäßig von Montag bis Freitag Springer-, bzw. Frühschicht.
In der darauf folgenden Woche hat er wieder dienstplanmäßig Frühschicht von Montag bis Freitag.
Nun soll er aber am dazwischenliegenden Wochenende (Samstag & Sonntag) zur
Nachtschicht arbeiten (außerdienstplanmäßig).
Der Vorgesetzte schreibt dem MA vor, als „Ausgleich“ für die zwei zusätzlich gearbeiteten Tage am Wochenende, Montag und Dienstag (nach Wochenende) zuhause zu bleiben und Überstunden abzufeiern.
Nun meine Fragen:
Wenn der MA am Sonntag Nachtschicht geleistet hat, so ist es ihm prinzipiell nicht möglich, am Montag auf Frühschicht zu arbeiten, da ja dann die zulässige maximale tägliche Arbeitszeit überschritten wäre (dies wären dann bei z.B. 2 x 8 Stunden = 16 Stunden am Stück, in diesem Falle noch mehr, da Sonntag = 12 h, also gesamt = 20 h).
Der MA würde also direkt von der Nachtschicht am Sonntag nahtlos auf die Frühschicht am Montag wechseln.
Meiner Meinung nach muss der Arbeitgeber dem MA diesen Montag betriebsbedingt freistellen und darf keine Mehrarbeitsstunden (Montag) abziehen. Schließlich kann der MA ja nichts dafür, dass er quasi dazu gezwungen ist, zuhause zu bleiben.
Der Vorgesetzte (Kraftwerksleiter) ist stur und beharrt auf seiner Meinung, dass Mehrarbeit abgezogen werden MUSS !
Des Weiteren bin ich der Meinung, daß der Zeitpunkt (das Datum) der Arbeitstage im betreffenden Monat, welche der MA abfeiern soll, bzw.muss, mit ihm abgestimmt werden müssen und nicht allein von seinem Vorgesetzten bestimmt werden dürfen (sozusagen in beiderseitigem Einverständnis).
Unser Betrieb gehört der IG BCE an.
Der zuständige Gewerkschaftler hat meine Theorien schon bestätigt, trotzdem wäre
ich sehr dankbar, wenn mich jemand (oder noch besser : mehrere) aus diesem Forum bestätigen kann (bzw. können).
Gibt es Gerichtsurteile, Gesetzestexte, etc. ?
Hat jemand Lösungsansätze ?
Es würde mich auch interessieren, wie andere Betriebe mit dieser Problematik umgehen.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass mich niemand daran erinnern muss, mir Ratschläge, bzw. Rechtsbeistand beim Betriebsrat einzuholen, dies werde ich ohnehin tun.
Danke für Eure Antworten.