Betriebsbedingt gekündigt! Kindesunterhaltspflichtig?

Hallo,

A erhält eine betriebsbedingte Kündigung und erhält zukünftig 1070 € AlG I.

Ist A zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet?

Danke.

VG

Hallo,

das wäre ziemlich gemein und wohl auch für die Kinder nicht gerade das Optimum, wenn man jetzt Arbeitslose dazu verdonnerte, für deren Unterhalt zu sorgen.

Nein, die Unterhaltspflicht richtet sich alleine nach dem Kriterium, ob man ein Kind in die Welt gesetzt oder adpotiert hat. Nicht danach, ob man Arbeit hat oder nicht.