Hallo und guten Abend 
hier kommt mal eine rein hypothetische Frage:
Arbeitnehmer AN ist bei Arbeitgeber AG seit acht Jahren in einem Beschäftigungsverhältnis. Der AG vertreibt Soft- und Hardware und beschäftigt hauptsächlich Mitarbeiter (insgesamt ca. 20) die in verschiedenen Kundenbetreuungsprojekten tätig sind. AN ist allerdings für die hausinterne Vernetzung zuständig und betreut sie bislang ohne Beschwerden. AN ist vor knapp zwei Jahren Vater geworden, seine Ehefrau ist in Elternteilzeit beschäftigt.
Die Auftragslage für AG ist schlecht, er sieht sich gezwungen, mehrere Mitarbeiter zu kündigen. Dabei legt er sein Hauptaugenmerk auf Mitarbeiter, die derzeit kein Kundenprojekt betreuen, so auch der spezielle AN. Es ist allerdings geplant, einen anderen Mitarbeiter, dessen Projektarbeit demnächst endet und der kein Familienvater ist, dann das Hausnetzwerk betreuen zu lassen. Somit würde also der Arbeitsplatz des AN neu besetzt.
AN wurde in einem Gespräch vor die Wahl gestellt, entweder gekündigt zu werden oder einen Aufhebungsvertrag (inkl. Abfindung) zu erhalten.
AN hat ein wenig im Netz recherchiert und ist über die betriebsbedingte Kündigung nach § 1a KSchG gestolpert, nach der angeblich ein Verzicht auf Rechtsmittel und die darauf folgende Abfindung seinen Anspruch auf ALG I nicht mindern würden.
Was ist dazu zu sagen? Gibt es Urteile, die dies unterstützen, oder sollte AN lieber vorsichtig sein?
(AN hat ganz bald einen Anwaltstermin, aber er wäre rein hypothetisch dankbar für weitere Infos.)
Liebe Grüße von
Rosa