Betriebsbedingte Kündigung

Hallo.
Ich weiss jetzt nicht, ob dieser Beitrag hierher gehört !!
Aber ich fragt trotzdem mal.

Ein Arbeitgeber(AG) beschäftigt einen Arbeitnehmer(AN) seit 12/91 in der Firma. Der AG hat sich aber in der Vergangenheit noch ein größeres Projekt zugelegt, das die komplette Firma mit in den Strudel der erhöhten Kosten zieht. Nun ist es so, das der AG die o.g. Person(AN) nach 17 Jahren Zugehörigkeit zum Ende 2008 kündigt. Er schließt das kleine Geschäft in dem der o.g. AN beschäftigt ist. Er kann es sich nicht mehr leisten, und muss diesen Schritt anstrengen.
Der AG hat aber auch noch einen kleinen Laden in einer anderen Stadt, das aber noch weiterbestehen soll. Jedenfalls vorläufig. Dessweiteren gibt es noch eine Lagerhalle von da der AG seine Aktivitäten aus steuert/regelt. In der Lagerhalle sin auch 5 AN beschäftigt.
An einem anderen Ort unterhält der AG noch ein Landschulheim. Das ist das Objekt das der Firma so wie es aussieht das Genick brechen wird. Da dieses ca.7500 Euro im Monat an Unterhaltungskosten benötigt, und seit geraumer Zeit nur mehr Kosten verursacht, als es Kosten decken könnte.

Es gibt keinen Betriebsrat in der Firma
Der AG hat einen Arbeitsvertrag mit Vollzeitbeschäftigung.
Ca.25-25 AN in der Firma

Die Kernfrage hier ist, ob der AG den AN auch andersweitig in der Firma beschäftigen kann/muss, und falls nicht ob dem AN eine Abfindung zustehen würde.

Der AG sagt zwar das er nicht weis wie es weitergehen soll, aber das steht hier nicht zur Frage.

Vielleicht hat hier jamand eine passende Antwort.

Mit freundlichen Grüßen.

Hallo,

die von Dir geschilderte Firmenkonstruktion muß von einem Fachmenschen (Fachanwalt) vor Ort durchleuchtet werden, um herauszufinden, ob das KSchG überhaupt gilt (§ 23) und somit eine Klage gem. § 1 überhaupt möglich wäre.

&Tschüß

Wolfgang

Danke für Ihre Antwort.

Ist vielleit doch besser die Sache mal „durchleuchten“ zu lassen, ich meine von einem „Fachmenschen“

Aber trotzdem Danke für Ihre Antwort.

mfg.