Wenn man betriebsbedingt gekündigt wurde, z. B. zum 30.09.09 mit der Zusage einer Abfindung (die Frist lft. in einer Woche ab) und man hat evt. einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht, zum 01. Mai. 09 – bekommt man trotzdem die Abfindung, wie im Kündigungsschreiben angegeben. Oder muss man bis zum letzten Tag arbeiten?
Möglicherweise läßt sich der AG auf einen Aufhebungsvertrag ein. Ich nehme an, daß es dann aber keine Abfindung gibt.
Gruß Carmen
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(die Frist lft. in einer Woche ab)
Welche Frist? Die für die Kündigungsschutzklage oder was ist damit gemeint?
bekommt man trotzdem die Abfindung, wie im
Kündigungsschreiben angegeben.
Kommt drauf an, was der AG geschrieben hat.