Hallo Community,
hoffe das ich mich richtig Ausdrücke.
Es handelt sich um eine Betriebsbedingte Kündigung. Die Firma ist eine Arbeitnehmerüberlassung.
Was wurmt ist, es wird gleichzeitig bei diversen Jobbörsen nach neuen Arbeitskräften gesucht. Das Datum der Kündigung und der Stellenangebote gleicht sich.
Ok die Kündigungsfrist wurde Ordnungsgemäß von 6 Wochen eingehalten.
Da 7 Tage fehlen zu ein einjähriges Arbeitsverhältnis wurde ein Aufhebungsvertrag Angeboten. Dieser wurde aber seitens des Arbeitnehmers nicht unterschrieben.
Dir Frage ist, lohnt es sich zum Arbeitsgericht und wie stehen die Chancen??
Der Weg wurde schon gegangen, nur bekommt man jetzt kalte Füße, zwecks falls man doch verliert, auf den Gerichtlichen Kosten sitzen bleibt.
Diese MAchenschaften kot… ein echt an. ! Jahr Fördermittel vom Amt kassieren und dann nach 1 Jahr ohne triftigen Grund die Kündigung ausprechen.
Hoffe auf zahlreiche und hilfreiche antworten.
Gruß rolliseh