Betriebsbedingte Kündigung

Ich bin seit 12 Jahren in einer Immobilienverwaltung tätig. Da das Objekt, für das mein Arbeitgeber den Verwalterauftrag hatte, verkauft wurde, entfällt in den nächsten Monaten die Geschäftsgrundlage für unser Büro und die Betriebsstätte wird aufgelöst. Die nächst gelegene Niederlassung meines Arbeitgebers befindet sich 200 km von meinem Wohnort entfernt. Da ich aus familiären Gründen nicht umziehen kann, hat mir mein Arbeitgeber angeboten, einen -befristeten Auftrag- von zu Hause, also im Home-Office zu übernehmen. Was nach Abschluß dieses Auftrages, der ca. 3 Monate in Anspruch nehmen wird passiert, kann mir noch niemand sagen. Wenn mein Arbeitgeber dann keinen Auftrag mehr für mich hat, würde ich wohl die Kündigung bekommen.

Welche Auswirkung hat die Änderung meines Arbeitsortes in Bezug auf evt. Abfindungszahlungen? Wenn ich das Angebot meines Arbeitgebers im Home Office zu arbeiten ablehne, verliere ich damit meinen Anspruch auf Abfindung? Nehme ich das Angebot an und nach den drei Monaten gibt es keinen Anschlußauftrag und ich erhalte dann die Kündigung, wie sieht das dann in Bezug auf eine Abfindung aus? Gilt der Home Office Arbeitsplatz als reguläre Betriebsstätte?

Danke schon jetzt für eine erste Einschätzung

Hallo Pamira,

auf jeden Fall das „Home-Office“ - Angebot annehmen.
Damit verlierst Du keine Rechte und mit Sicherheit auch keinen „Abfindungsanspruch“!

Bzgl. Abfindung kann ich Dir nur mitteilen, dass es hierauf keinen Anspruch gibt. Was auf jeden Fall zählt ist Deine Betriebszugehörigkeit…

Kündigt der AG Dir betriebsbedingt und kann nachweisen, dass für Dich keine Arbeit mehr vorhanden ist, muss er Dir auch keine Abfindung zahlen, zu mal er Dir ja sogar vielleicht einen Job woanders anbietet. (Dies ist ein weit verbreitet Irrglaube, dass bei einer Kündigung immer eine Abfindung zu zahlen ist…)

In Deinem Fall lohnt sich aber immer auch das Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht…