Betriebsbedingte Kündigung

heute(26.4.12) wurde mir die betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen und ein Vertrag zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorgelegt, incl.Abfindungsregelung.

Gleichzeitig wurde alternativ hierzu ein Weiterbeschäftigungsverhältnis unter anderen Bedingungen aber gleichen Bezügen angeboten.

Ich soll mich bis Montag, 30.4.12 entscheiden.

Frage:
Ist die gesetzte Frist für die Entscheidung rechtlich in Ordnung oder kann ich eine längere Frist einfordern?

kann ich leider nichts zu sagen

Der Beschreibung nach kann es sich nur um eine Änderungskündigung handeln. Für eine Änderungskündigung gelten die gleichen gesetzlichen Fristen lt. BGB wie für jede andere Kündigung des Arbeitgebers, also mindestens 4 Wochen.

Die Frist ist als Bedenkzeit schon möglich. Aber der bestehende Arbeitsvertrag kann nur mit der gesetzlichen Kündigungsfrist geändert oder beendet werden, es sei denn, dass beide Seiten einen Aufhebungsvertrag vereinbaren.

Dir liegt also eine Änderungskündigung vor?
Deinem Arbeitgeber geht es also finanziell eher schlecht und er ist gezwungen, eine Insolvenz durch Gehaltskürzung der Mitarbeiter abzuwenden?
Eine längere Frist ist sicherlich nicht zweckmäßig, da sonst deine Kündigung erst einen Monat später greifen würde.
Du hast aber ja ausreichend Möglichkeiten zu reagieren.

  1. kannst du Kündigungsschutzklage einreichen
  2. kannst du den Vorschlag annehmen
  3. kannst du unter Vorbehalt annehmen

5 Tage zur Entscheidungsfindung selbst finde ich auf jeden Fall persönlich schon angemessen, zumal du in dieser Zeit auch rechtliche Hilfe hättest einfordern können.

Welche Entscheidung du triffst, solltest du dir genau überlegen. Hier kann auch keine weitere Empfehlung gegeben werden, da die Hintergründe eben so gar nicht bekannt sind.