Hallo Daniel,
erstmal danke für deine schnelle Antwort.
Wenn der Arbeitgeber seinen Formfehler bemerkt und dann eine neue Kündigung schreibt und den Betriebsrat diesmal anhört muss er gründe angeben in der Probezeit? Ich habe gelesen eine rein subjektive Wertung würde genügen oder muss er gar nichts begründen ?
Noch was zur Betriebsbedingten Kündigung: Nehmen wir mal an Herr Schmid wäre bereits 7 Monate in der Firma und hätte Kündigungsschutz. Würde dann die Begründung Herr X ist mit dem Umsatz unzufrieden ausreichen um Ihn Betriebsbedingt zu kündigen ?
Wenn sie mir das noch beantworten könnten würden sie mir sehr helfen.
Vielen dank, ich finde die Plattform übrigens klasse, ist meine erste Frage die ich gestellt habe und wurde am selben Tag beantwortet das ist echt gut 
lg Ioannis