Betriebsbedingte Kündigung

Fall:

X führt eine GmbH mit insgesamt 200 Mitarbeitern in München.

X ist nicht mehr Zufrieden, weil das Unternehmen weniger Umsatz fährt.

X möchte Herrn Schmitt der erst seit 4 Monaten im Betrieb arbeitet kündigen.

Der Betriebsrat wird nicht angehört da Herr Schmitt ja noch in der Probezeit sei.

Würde diese Kündigung durchgehen ?

Danke für eure Hilfe :smile:

Hallo,
Herr Schmid hat erstmal schlechte Karten, weil das Kündigungsschutzgesetz erst ab dem 7. Monat gilt; in der Probezeit muss der Arbeitgeber die Kündigung auch nicht begründen, dafür gibt es ja die Probezeit.
Die Anhörung des Betriebsrats ist allerdings unverzichtbar, insofern liegt hier ein Formfehler vor, den Schmid arbeitsgerichtlich angreifen kann. Tatsächlich wird sich dadurch nur der Kündigungstermin nach hinten verschieben, weil der AG den Formfehler durch neue Kündigung mit Anhörung des Betriebsrats ausbügeln kann.
Gruß
U.Daniel

Hallo Daniel,

erstmal danke für deine schnelle Antwort.

Wenn der Arbeitgeber seinen Formfehler bemerkt und dann eine neue Kündigung schreibt und den Betriebsrat diesmal anhört muss er gründe angeben in der Probezeit? Ich habe gelesen eine rein subjektive Wertung würde genügen oder muss er gar nichts begründen ?

Noch was zur Betriebsbedingten Kündigung: Nehmen wir mal an Herr Schmid wäre bereits 7 Monate in der Firma und hätte Kündigungsschutz. Würde dann die Begründung Herr X ist mit dem Umsatz unzufrieden ausreichen um Ihn Betriebsbedingt zu kündigen ?

Wenn sie mir das noch beantworten könnten würden sie mir sehr helfen.

Vielen dank, ich finde die Plattform übrigens klasse, ist meine erste Frage die ich gestellt habe und wurde am selben Tag beantwortet das ist echt gut :smile:

lg Ioannis

Ja - wenn das im Vertrag während der Probezeit vereinbart ist. Meist hat dieser dann den Zusatz: „Während der Probezeit ist jederzeit eine Kündigung auf … möglich.“
Aber selbst, wenn das fehlen sollte, in der Probezeit würde ich die Mittel nutzen. Es ist darüber eine Frage der Klugheit , ob man dem Betriebsrat nicht in einem Vieraugen-Gespräch in die Beratung mit einbezieht.
Viele Grüße
Polus

Hallo,
wenn der AG den Formfehler bemerkt, den BR anhört und eine neue Kündigung schreibt, muss er in der Probezeit nichts begründen.
Erneut kündigen muss er aber auch nur, wenn Schmid gegen die erste Kündigung beim Arbeitsgericht klagt, ansonsten ist sie trotz Formfehler nach Ablauf von 21 Tagen seit Ausspruch der Kündigung gültig.
Im 7. Monat - wenn also das Kündigungsschutzgesetz greift - hat er bei einer Belegschaftsstärke von 200 Leuten nur mit dem Argument „Unzufriedenheit mit dem Umsatz“ kaum eine Chance.
Aber hier gilt auch der alte (doofe) Juristenspruch: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“.
Gruß
U.Daniel

BetrVG § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
(1) Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats
ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.