Betriebsbedingte Kündigung

Liebe Experten,
wie ich gelesen habe darf man hier nur allgemeingehaltene Fragen stellen. Deshalb formuliere ich es so:
Wenn ein Angestellter nach 14 Jahren gekündigt wird weil einige
Arbeiten künftig von der Muttergesellschaft in Dänemark gemacht werden sollen - wie sollte er sich verhalten? Die Firma würde Ihm eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro gearbeitetes Jahr anbieten. Wäre es für die Person sinnvoll zu klagen oder überhaupt einen Anwalt zu nehmen (ohne Rechtsschutzversicherung)?
Vielen Dank für jede Antwort - Ivo

Hi!

Die
Firma würde Ihm eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro
gearbeitetes Jahr anbieten. Wäre es für die Person sinnvoll zu
klagen oder überhaupt einen Anwalt zu nehmen (ohne
Rechtsschutzversicherung)?
Vielen Dank für jede Antwort - Ivo

Erst mal: Wie groß ist das Unternehmen?
Existiert ein Betriebsrat?

Wenn ein BR existiert: Wurde ein Sozialplan ausgehandelt?

Das Problem mit der Klage ist: Man kann den Aufhebungsvertrag annehmen und die Abfindung kassieren.
Man kann das unterlassen und muss dann die Kündigung abwarten, gegen die man auf „Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet ist“ klagen kann.

Wenn man dann vor Gericht der Auffassung ist, dass die Kündigung sehr wohl rechtens war, steht man schlimmstenfalls ohne Job und ohne Abfindung da! Entscheidet man sich dagegen, bleibt einem der Job (wobei man jetzt vermutlich davon ausgehen kann, dass das Klima kein angenehmes mehr ist und vermutlich jede Möglichkeit versucht wird, den Arbeitnehmer loszuwerden)…

Da man die genaue Konstellation hier nicht kennt, wäre es vermessen, Dir einen Tipp zu geben, ob geklagt werden soll oder nicht!

Im Zweifel würde ich vielleicht besser einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und mich unter Kenntnisse aller Fakten beraten lassen. Eine Erstberatung ist sooo teuer nicht - zumindest nicht zu teuer, um sich eine vernünftige und kompetente Entscheidungshilfe für eine sehr komplexe Entscheidung zu holen!

LG
Guido

Wenn ein Angestellter nach 14 Jahren gekündigt wird weil
einige
Arbeiten künftig von der Muttergesellschaft in Dänemark
gemacht werden sollen - wie sollte er sich verhalten? Die
Firma würde Ihm eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro
gearbeitetes Jahr anbieten.

Entspricht der Empfehlung des Kündigungsschutzgesetzes für einen Aufhebungsvertrag, durch den der Arbeitnehmer auf die Klage auf Wiedereinstellung verzichtet. Sehr nobel, wenn die Firma das gleich so von sich aus anbietet.

http://dejure.org/gesetze/KSchG/1a.html

Kündigungsschutzgesetz §1a

Wäre es für die Person sinnvoll zu
klagen oder überhaupt einen Anwalt zu nehmen (ohne
Rechtsschutzversicherung)?

Ich denke nein, wenn es keine sonstigen Verstöße gegen die Auswahlkriterien WER geht, WER darf bleiben gibt, kommt da sowieso nichts raus (außer Kosten).

Kümmer Dich um ein vernüftiges Arbeitszeugnis, dass für diese Lange Zeit der Betriebszugehörigkeit auch viele Inhalte haben sollte.

Gruß

Stefan

Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr
servus Ivo

Die Firma würde Ihm eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro
gearbeitetes Jahr anbieten. Wäre es für die Person sinnvoll zu
klagen oder überhaupt einen Anwalt zu nehmen (ohne
Rechtsschutzversicherung)?
Vielen Dank für jede Antwort - Ivo

so viel ich weiß, ist diese Abfindung nach dem neuen Kündigungsschutzgesetz zwingend vorgeschrieben (gilt dann, wenn Du auf eine Kündigungsschutzklage verzichtest). Früher war dies gängige Entscheidung bei den Arbeitsgerichten – um diese zu entlasten wurde die „ständige Entscheidung“ einfach in zwingendes Recht umgesetzt.
Bei genügendem Verhandlungsgeschick kann man aber sicher mehr rausholen).

Ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeit wäre aber sicher zu empfehlen

Gruß
Wolfgang

Hallo

Soll die Kündigung denn fristgerecht erfolgen oder will man das Arbeitsverhältnis außerordentlich beenden?

Gruß,
LeoLo

Es wurde fristgerecht gekündigt.Zum 1.10.2005.
Wir sind von einem amerikanischen Konzern aufgekauft worden
der nun radikal umstrukturiert obwohl wir immer ein
gesundes Unternehmen waren. Fas 20% der Leute sind betroffen.
Gruß - Ivo

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Bundesweit sind es ca. 200 Mitarbeiter.
In der Zentrale ca. 50.
Leider gibt es keinen Betriebsrat.
Gruß - Ivo

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Hi!

Bundesweit sind es ca. 200 Mitarbeiter.
In der Zentrale ca. 50.
Leider gibt es keinen Betriebsrat.

Da bleibt eigentlich nur die Frage: Warum nicht?
…aber egal…

Der amerikanische Konzern hat gekauft - zu welchem Datum?

Ansatz wäre, dass evtl. der §613a BGB (Betriebsübergang) greifen könnte, wonach der „Übernehmer“ die Arbeitsverträge noch mindestens ein Jahr lang in unveränderter Form beibehalten müsste.

Aber, wie gesagt: Das wird zu komplex, um hier einen seriösen Hinweis geben zu können!

Die Tatsache, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird, macht zumindest schon mal das Thema „Probleme mit der Bundesanstalt für Arbeit“ erträglicher…

Da würde ich wirklich empfehlen, dass Du entweder eine Erstberatung beim Anwalt (aber bitte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht) in Anspruch nimmst (die darf nicht mehr kosten als 180,-€).

Es soll Gewerkschaften geben, die Eintritte (natürlich gegen Zahlung der Beiträge) rückdatieren (Hintergrund: Umgehung der Wartezeit für den Rechtsbeistand) um so an Mitglieder zu kommen. Aber da das nicht ganz legal wäre, hast Du diesen Hinweis nicht von mir :wink:

Oder aber, Du legst Dein Hauptaugenmerk auf Bewerbungen legst und darauf achtest, dass Du ein vernünftiges Zeugnis bekommst (vorher mal ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen - das endgültige Zeugnis darf dann nur schlechter sein, wenn der AG erhebliche Begründungen liefern kann) und die Abfindung kassierst.

Sorry, aber weiter lehne ich mich nicht aus dem Fenster!

Lg
Guido

Kosten Rechtsanwalt
Hi!

Nur noch ein Link zum Thema „Kosten für einen Rechtsanwalt“

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gebu…

LG
Guido

Also die haben ziemlich genau vor einem Jahr unseren Konzern übernommen und nun die Kündigungen für Oktober ausgesprochen.
Nachdem scheinbar so alles rechtens ist, nehme ich die Abfindung
lieber mit und konzentriere mich lieber auf die Bewerbungen.
Vielen Dank - Ivo

Hi Ivo,

nun, zumindest würde ich es nicht bei den 0,5 Monatsgehältern Abfindung belassen.
Da ist mit etwas Handlungsgeschick evtl. mehr rauszuholen.

Gruß

Chris