Betriebsbedingte Kündigung bei schwerbehinderte

Die Firma für die ich seit 15 Jahren arbeite verlagert die Arbeitsplätze von Berlin nach Brandenburg. Der AG hat mir eine Stelle dort angeboten, die ich nicht annehmen kann, da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht 4 Stunden am Tag unterwegs sein kann. Ich bin zu 40% behindert ( eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ist noch in Prüfung ). Mich droht eine betriebsbedingte Kündigung. Darf ich das einfach so hinnehmen? Muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?

Hallo,
es ist so, dass Sie zunächst mit einem GdB von 40 nicht schwerbehindert sind. Sie haben die Gleichstellung beantragt, das ist schon mal gut.
Da der Ag noch nicht gekündigt hat, gelten Sie ab Antragstellung als Gleichgestellt. Sie beitzen damit den Status eines Schwerbehinderten. Bekommen Sie einen ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Der Ag muss dann im Falle einer Kündigung das zuständige Integrationsamt einschlaten und die Zustimmung zur Kündigung einholen. Das Integrationsamt prüft dann nur, ob die Kündigung im Zusammenhang mit der Behinderung steht. Da dies hier nicht der Fall ist, ist das Amt gezwungen, der Kündigung statt zu geben, da man den normalen Arbeitsrechtlichen Weg (Klage…) nicht behindern darf. Fällt der Arbeitsplatz weg (ist nicht mehr vorhanden) erübrigt sich jede Frage nach einem Erhalt am jetzigen Platz. lEinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindungen besteht nicht. Ist der Ag im Arbeitgeberverband so hat er nach den Richtlinien im Falle einer betriebsbedingten Kündigung einen Sozialplan zu erstellen. Im Rahmen dessen wird i.d.R. auch darüber verhandelt, was an Abfindungen bezahlt wird. I.d.R. erhält man 1/2 (Wenn es super läuft bis zu 1 Gehalt) Gehalt pro Beschäftigungsjahr. Das kann aber auch niedriger ausfallen, wenn es vor Gericht geht. Das hängt vom Arbeitsrichter ab. Schalten Sie auf jeden Fall, wenn vorhande,n den Betriebsrat und die zuständige Schwerbehindertenvertretung ein, wenden Sie sich auch an die Verwaltungsstelle Ihrer Gewerkschaft, soweit sie Mitglied sind. Dort haben Sie Rechtschutz in Arbeitsrecht und Sozialrecht. Fakt ist, wenn Sie die Wegstrecke nicht bewältigen können, kommt der neue Arbeitsplatz nicht in Frage. Vielleicht hat der Ag in der Nähe ihres jetzigen Arbeitsplatzes eine Zweigstelle? Vielleicht könnte ein Fahrdienst eingerichtet werden, wenn das für Sie Ok wäre? Alles Verhandlungssache. Überlegen Sie ob ein Umzug in Frage kommen könnte. Vielleicht würde der Ag ja die Kosten übernehmen?
Ich hoffe, ich konnte ihnen ein bischen helfen.
Wünsche Ihnen trotz der nicht rosigen Aussichten ein schönes Wochenende.
Grüße aus Glehn im Rheinland.
Uwe H.

Herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich hoffe das der AG in einer Filiale in Berlin für mich was passendes findet und damit für alle das Problem gelöst wird

Sorry, hier kenne ich mich nicht aus.

Hallo,

die Umstände sind viel zu oberflächlich geschildert, um die Berechtigung der Kündigung einschätzen zu können.
Wenn bei Ausspruch der Kündigung der Antrag auf Gleichstellung zwar noch nicht beschieden, aber mehr als drei Wochen in „Bearbeitung“ ist, gilt der vorläufige Kündigungsschutz des § 90 Abs. 2a SGB IX.

Eine Abfindung bei Kündigung gibt es entgegen landläufiger Meinung nicht automatisch, sondern nur unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Der AG bietet eine Abfindung freiwillig an.
    oder
  2. Der Betrieb hat einen BR und der BR handelt einen Sozialplan bzw. Nachteilsausgleich aus, der Abfindungen vorsieht.
    oder
  3. Der einzelne AN erstreitet sich eine Abfindung im Kündigungsschutzprozess.

&Tschüß
Wolfgang

Für eine Kündigung Schwerbehinderter muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Zudem sind auch ansonsten vorher andere Möglichkeiten, beispielsweise Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz auszuschöpfen. Natürlich steht es jedem frei, auch gegen eine Kündigung zu klagen. Ein Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung.html

Hi willeswissen,
wenn du eine betriebsbedingte Kündigung erhältst, dann ist es sowieso ratsam dagegen vorzugehen. Es müsste auch geprüft werden,ob der Betriebsrat damit einverstanden war. Solltest du in der Gewekschaft sein, dann wende dich an diese, die können dir auch bei der Gleichstellung helfen. Da das Verfahren noch läuft, mußt du meines Wissens auch nicht jeden Job annehmen, aber da hilft dir auch die Agentur ür Arbeit, an die du dich unbedingt wenden mußt. Du kannst dich aber auch an ein Integrationsamt wenden, darüber gibt dir die Rentenversicherung Auskunft, wenn du einen Reha- Berater hast, kann der auch bei Verhandlungen mit deinem AG hilfreich sein. Ob der AG eine Abfindung zahlen muss entzieht sich meiner Kenntnis. Erkundige dich mal, ob es in deinem Unternehmen eine Schwerbehindertenvertretung gibt, die sind für sowas zuständig, ansonsten bleiben dir nur die o. g. Wege.
Ich hoffe, dass die Antwort dir weiterhilft, Viel Glück, Geduld MfG ulrahexchen

Hier ist eine Beratung ohne Daten und Fakten unmöglich.
Wende dich an einen Sozialverband, der hat die Kompetenten Juristen.

Leider bin ich für eine Antwort nich qualifiziert. Zu diesem Thema sollte allerdings ein Mitarbeiter des Arbeitsamtes eine ausreichende Antwort geben können, zumal du dich dann dort sowieso melden sollltest.
VG R

Hallo, leider ist mir die Beantwortung der Frage nicht möglich
LG rolf

Vielen Dank für die Vorschläge. Ich warte erstmal bis die Kündigung ausgesprochen wird.