Betriebsbedingte Kündigung; danach Neueinstellung

Kann eine Firma nach betriebsbedingter Kündigung nach 2 Monaten einen neuen Mitarbeiter auf die selbe Position einstellen?
Fristen wurden eingehalten; Firma besteht aus ca. 12-15 MA. An der betrieblichen Situation hat sich nichts geändert.

Hallo,

sofern der AG bei der Kündigungsbegründung nicht arglistig getäuscht hat, grundsätzlich JA.

Die unternehmerische Freiheit beinhaltet auch grundsätzlich das Recht auf Dummheit und Irrtum. Und wenn das Betriebskonzept mit reduziertem Personal nicht funktioniert, kann der AG auch kurz nach einer Kündigung wieder neu einstellen.

ebenfalls grußlos

Danke für die schnelle Antwort.

Diesmal mit Gruß :smile:

Keen

Hai!

Die unternehmerische Freiheit beinhaltet auch grundsätzlich
das Recht auf Dummheit und Irrtum.

Auf die Idee das eventuell keine Geld da ist und nach x Monaten sich
die Lage ändern könnte kommst du nicht.

ebenfalls grußlos

Mit Halbgruß, der Plem

Hi,

natürlich habe ich daran gedacht, dass neue Aufträge eingegangen sein können.
Ist aber nicht der Fall…Daher hatte ich ja auch geschrieben das sich an der betrieblichen Situation nichts geändert hat.

grüße
keen

Kleine Ergänzung
Hallo Wolfgang


kann der AG auch kurz nach einer Kündigung wieder neu
einstellen.

Wobei anzumerken sei, daß es erst nach Ablauf der Kündigungsfrist (also nicht „nach der Kündigung“) und tatsächlichem Ende des Beschäftigungsverhältnisses des gekündigten AN relativ risikolos möglich ist. Ich unterstelle Dir mal, daß Du genau das sagen wolltest und beuge hier nur einer Fehlinterpretation der Leser (und Leserinnen :wink:) vor. :o)))

Gruß,
LeoLo