Betriebsbedingte Kündigung, dann Aufhebungsvertrag

Hallo,

ich habe folgende Frage: Mein Arbeitgeber kündigte mir betriebsbedingt zum 31.12.2012 (3 Monate Kündigungsfrist). In der Kündigung hat er eine Abfindung iHv 0,5 des Bruttogehalts x Betriebsjahre vorgesehen. Ich habe nun eine Stelle gefunden, die ich am 1.12.2012 antreten kann. Hierbei meint mein Arbeitgeber, wir müssen einen Aufhebungsvertrag abschließen, damit ich früher als es die Kündigungsfrist vorsieht, gehen kann. Dann steht mir jedoch auch keine Abfindung zu. Heißt das, ich dürfte, um die Abfindung zu bekommen, theoretisch nur Arbeitsstellen ab dem 1.1.2013 annehmen?

Es wäre sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Mir kommt das irgendwie komisch vor.

Freundliche Grüße

Paula

Hi Paula,

Ein Aufhebungsvertrag schließt eine Abfindung nicht generell aus. Wenn du den Aufhebungsvertrag unterschreiben würdest, verzichtest du so ziemlich auf Alles. Nur die Kündigugsfrist braucht nicht eingehalten zu werden. Würde ich nicht empfhelen. Lieber beim neuen Arbeitgeber einen Monat später anfangen, dann hättust du alles in der Hand, Abfindung und einen neuen Job.
Gruß
Raimo

Hallo das ist so, weil Du in dem Moment quasi selber kündigen würdest.