Hallo,
ich habe folgende Frage: Mein Arbeitgeber kündigte mir betriebsbedingt zum 31.12.2012 (3 Monate Kündigungsfrist). In der Kündigung hat er eine Abfindung iHv 0,5 des Bruttogehalts x Betriebsjahre vorgesehen. Ich habe nun eine Stelle gefunden, die ich am 1.12.2012 antreten kann. Hierbei meint mein Arbeitgeber, wir müssen einen Aufhebungsvertrag abschließen, damit ich früher als es die Kündigungsfrist vorsieht, gehen kann. Dann steht mir jedoch auch keine Abfindung zu. Heißt das, ich dürfte, um die Abfindung zu bekommen, theoretisch nur Arbeitsstellen ab dem 1.1.2013 annehmen?
Es wäre sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Mir kommt das irgendwie komisch vor.
Freundliche Grüße
Paula