Betriebsbedingte Kündigung in der Elternzeit - Recht auf ALG?

Hallo zusammen und vielen Dank schon mal für Eure Antworten und Unterstützung!

Folgender Fall:
Eine Angestellte möchte nach einem Jahr Elternzeit wieder zu 50% in ihren alten Job zurück (beantragte Elternzeit = 2 Jahre). Der Arbeitgeber teilt ihr mit, dass ihr Job ausgelagert werden soll und daher eine Teilzeitbeschäftigung nicht mehr möglich sein wird.

Hintergrund:
Das Unternehmen hat ca. 40 Angestellte (mit Aushilfen). Es gibt aber keinen vergleichbaren Job wie der, der ausgelagert werden soll. Lt. Anwalt kann der AG daher betriebsbedingt kündigen (hat er bisher noch nicht, da bisher auch noch nicht ausgelagert).

Frage:
Steht dem AN dann ALG zu, wenn der AG tatsächlich eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht? Also auch in der Elternzeit, die ja noch mind. 1 Jahr dauert?
Wenn ja, aus welchem Betrag wird das ALG berechnet - dem Gehalt, vor der Elternzeit, oder dem Elterngeld?

Vielen Dank und Grüße!