Hallo liebes Forum,
Firma XY muss betriebsbedingt Mitarbeiter „loswerden“. Dafür stehen ihr zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
A. sie muss ihren Mitarbeitern betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, d.h. es gelten die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen.
B. sie eröffnet mit der Agentur für Arbeit eine sog. Transfergesellschaft, in der die Mitarbeiter weitere 12 Monate bleiben können (zu einem geringeren Gehalt).
Nun meine Fragen:
- Kann eine Frau, die momentan schwanger ist, eine betriebsbedingte Kündigung erhalten?
- Wenn die Frau (nach Frage 1) gekündigt werden kann, über welches Amt auch immer, wäre es dann schlauer, das Angebot aus Möglichkeit B in Betracht zu ziehen?
- Kann eine Frau, die momentan in der Elternzeit (komplett zu Hause) ist, eine betriebsbedingte Kündigung erhalten?
Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt. Wenn nicht bitte Bescheid geben.
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!
Christine
Hallo
- Kann eine Frau, die momentan schwanger ist, eine
betriebsbedingte Kündigung erhalten?
Theoretisch ja, aber da muß die Firma schon fast alle AN entlassen. Ist letztendlich aber einzelfallabhängig.
- Wenn die Frau (nach Frage 1) gekündigt werden kann, über
welches Amt auch immer,
Die Klärung der Zulässigkeit erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle.
wäre es dann schlauer, das Angebot aus
Möglichkeit B in Betracht zu ziehen?
Das ist das gleiche in Grün. Gegen den Willen der AN kann man sie nicht einfach in eine Transfergesellschaft stecken. Oder ist die Frage aus Sicht der AN gestellt? Die AN sollte sich unbedingt fachanwaltlich ausführlich beraten lassen.
- Kann eine Frau, die momentan in der Elternzeit (komplett zu
Hause) ist, eine betriebsbedingte Kündigung erhalten?
Ja. Aber auch hier sind die Hürden hoch. Die Klärung der Zulässigkeit erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle.
Gruß,
LeoLo