Betriebsbedingte Kündigung: Teilzeit vor Vollzeit?

Hallo!

Nehmen wir mal theoretisch an, in einer Abteilung im Verwaltungsbereich einer Firma arbeiten 5 Personen:

3 x Vollzeit
2 x Teilzeit (3 Std, 4 Std.), jeweils nach Mutterschutz

Nun soll es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Welche Mitarbeiter wären rein rechtlich eher zu kündigen? Oder spielt der Umfang der geleisteten Arbeit gar keine Rolle?

Wenn wir das jetzt noch aufdröseln:

1 x Volltzeit, 43 Jahre, verheiratet mit Kindern, 5 Jahre im Unternehmen
1 x Vollteit, 32 Jahre, single, 10 Jahre im Unternehmen
1 x Vollzeit, 25 Jahre, single, 5 Jahre im Unternehmen

Die beiden Teilzeitkräfte waren vor ihrem Mutterschutz je 15 Jahre im Unternehmen.

Bin für alle Meinungen dankbar!

Gruß

Cypher

Hallo!

Nehmen wir mal theoretisch an, in einer Abteilung im
Verwaltungsbereich einer Firma arbeiten 5 Personen:

3 x Vollzeit
2 x Teilzeit (3 Std, 4 Std.), jeweils nach Mutterschutz

Nun soll es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Welche
Mitarbeiter wären rein rechtlich eher zu kündigen?

Kommt auf die Gewichtung der zulässigen Kriterien an.

Oder spielt
der Umfang der geleisteten Arbeit gar keine Rolle?

Teilzeit ist bei Sozialauswahl kein zulässiges Kriterium, sondern unzulässige Diskriminierung wg. § 5 TzBfG:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__5.html

Wenn wir das jetzt noch aufdröseln:

1 x Volltzeit, 43 Jahre, verheiratet mit Kindern, 5 Jahre im
Unternehmen
1 x Vollteit, 32 Jahre, single, 10 Jahre im Unternehmen
1 x Vollzeit, 25 Jahre, single, 5 Jahre im Unternehmen

Die beiden Teilzeitkräfte waren vor ihrem Mutterschutz je 15
Jahre im Unternehmen.

Bin für alle Meinungen dankbar!

Der AG kann in einem bestimmten Rahmen die Gewichte der zulässigen Kriterien selbst setzen. Gibt es einen BR, unterliegt das alles der Mitbestimmung. Da meine Glaskugel gerade auch zugeschneit ist, kann ich zu den möglichen Kriterien nix sagen.
Es können auch noch im Beispiel nicht erwähnte Kriterien wie zB schwerbehinderung oder besondere Qualifikation eine Rolle spielen.

Gruß

Cypher

&Tschüß
Wolfgang

Hi,

die Frage ist so nicht zu beantworten, dafür müssten mehr Infos her.

Hätten alle AN die gleiche Tätigkeit (also z.B. alle Bürokauffrauen mit gleichem Aufgabengebiet) und dazu die gleiche Qualifikation, ohne besondere gesundheitliche Einschränkungen (wie z.B. Behinderung), dann wäre eine Sozialauswahl vorzunehmen.

Aufgrund der Betriebszugehörigkeit und der Schwangerschaft schätze ich die beiden TZ jetzt mal auf ca. 38 - 40 Jahre und rechne diese als verheiratet.

In diesem Falle wäre eine mögliche(!) Kündigungsreihenfolge so:

1 x Vollzeit, 25 Jahre, single, 5 Jahre im Unternehmen
1 x Vollzeit, 32 Jahre, single, 10 Jahre im Unternehmen
1 x Volltzeit, 43 Jahre, verheiratet mit Kindern, 5 Jahre im Unternehmen
1 x TZ
1 x TZ

Da es aber extrem unwahrscheinlich ist, dass die o.g. Kriterien zutreffen, ist auch die genannte Reihenfolge alles andere als wahrscheinlich. Beachtet wurden dabei z.B. nicht evtl. Unstimmigkeiten im Arbeitsverhältnis, das VErhältnis mit dem Chef bzw. Personalverwantwortlichen, evtl. Vertrauensposition im Unternehmen, etc. etc.

Wenn in diesem fiktiven Fall jemand um seinen Arbeitsplatz fürchtet, sollt dieser frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Personaler aufnehmen. Einem ehrlichen Gespräch gehen diese meist nicht aus dem Wege.

Natürlich alles rein fiktiv…

Gruss