Hallo,
eine Frage: eine AN im Kleinbetrieb wird schwanger. Beschäftigung ist unbefristet und Probezeit vorbei. Die Tätigkeit kann ohne weiteres bis zur Mutterschutzfrist ausgeübt werden.
Kann der AG „betriebsbedingt“ die AN kündigen, also z.B. wenn er angibt, sie nicht mehr bezahlen zu können? Muss er in diesem Fall eine Art von Nachweis der „Betriebsbedingtheit“ erbringen?
Suche keine konkrete Rechtsberatung, würde mich über Hinweise freuen, was passieren könnte.
Vielen Dank!
Hallo,
http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/mutterschut…
…Nur in ganz engen Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsichtsbehörde kann eine Kündigung gegenüber einer Schwangeren wirksam ausgesprochen werden. Die Gründe müssen für den Arbeitgeber von existenzieller Bedeutung sein, etwa, wenn sein Betrieb vollständig stillgelegt wird oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt, der keine Möglicheit einer Umsetzung der Schwangeren auf einen anderen Arbeitsplatz hat und auf eine Ersatzkraft angewiesen ist. Auch wenn die Schwangere eine schwere Pflichtverletzung begangen hat, wird die Aufsichtsbehörde ihre Zustimmung zur Kündigung erteilen. …
Und die Messlatte hängt hier sehr hoch, da muss der Chef schon überzeugend darlegen, dass es ihn finanziell ruiniert wenn er nicht kündigen kann.