Betriebsbedingte Kündigung ... vorzeitiges Gehen?

AN hat zum 30.11.2008 die betriebsbedingte Kündigung erhalten. Nun hat er sich nach einer neuen Stelle umgeschaut und würde eine bekommen, aber zum 15.11.2008! Ist es möglich bei der betriebsbedingten Kündigung früher zu gehen? Zudem ist das Septembergehalt nicht komplett eingetroffen, Aussage des AG: ist halt kein Geld da !

Vielen Dank für die Antworten :smile:

Hallo,

wenn die Kündigung rechtskräftig ist, darf der AN nicht einfach früher gehen, sondern muss seinen Vertrag erfüllen.

Evtl. ist der AG ja zu einem Aufhebungsvertrag bereit, zwingen kann ihn dazu aber niemand.

Grüße
Jeanine

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Hallo Nicole,

uper wäre natürlich wenn der Jahresurlaub noch nicht ganz genommen wurde. Ansonsten hilft nur das Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, gerade wenn kein Geld da ist, ist vielleicht unbezahlter Urlaub möglich. Sonst bleibt echt nur die Erfüllung des Arbeitsvertrages.
Und wenn dann noch Restgehalt offen bleibt, bleibt nur der Rechtsweg - schade.
Schöne Grüsse
Raienr

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Hallo,

wenn nun aber wie in diesem Fall der AG seinen Teil des Vertrages nicht eingehalten hat, ist damit nicht der Vertrag an sich nicht schon gebrochen?
Warum soll der AN weitere - wahrscheinlich unbezahlte - Arbeitszeit leisten?

Gruss
Joey

Hallo,

wenn nun aber wie in diesem Fall der AG seinen Teil des
Vertrages nicht eingehalten hat, ist damit nicht der Vertrag
an sich nicht schon gebrochen?

wenn eine Partei sich nicht an den Vertrag hält, berechtigt das die andere nicht automatisch zum Vertragsbruch.

Gruß

S.J.

Hallo,

wenn eine Partei sich nicht an den Vertrag hält, berechtigt
das die andere nicht automatisch zum Vertragsbruch.

Nicht automatisch? Aber wie dann?
Das interessiert mich mal.

Ich erscheine 2 Wochen lang ohne Angabe von Gründen nicht zur Arbeit.
Der AG könnte mich kündigen, wenn er das nicht macht darf er nicht meinen Lohn um 2 Wochen kürzen?

Ich bestelle einen Artikel. Der wird nie geliefert. Ich muss aber trotzdem bezahlen?

Gruss
Joey

Hallo,

wenn eine Partei sich nicht an den Vertrag hält, berechtigt
das die andere nicht automatisch zum Vertragsbruch.

Nicht automatisch? Aber wie dann?
Das interessiert mich mal.

zunächst muss die Erfüllung eines Vertrages unter Fristsetzung eingefordert werden. Erst dann kann man einen Vertrag fristgemäß kündigen. An eine fristlose Kündigung sind sehr hohe Anforderungen zu stellen.

Wäre das nicht so, könnte ein Arbeitgeber wegen einmaligen Zuspätkommens bereits den Arbeitnehmer feuern. Einmal Miete nicht pünktlich gezahlt und schon kündigt der Vermeiter einem die Bude. Da gäbe es eine Vielzahl von anderen Beispielen.

Gruß

S.J.

Hallo,
habe was gefunden
http://www.weigelt-ziegler.de/Keine-Arbeit-ohne-Lohn…

Wenn das noch aktuell beantwortet das auch meine Fragen.

Gruss
Joey

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Hi!

habe was gefunden
http://www.weigelt-ziegler.de/Keine-Arbeit-ohne-Lohn…

Zitat:
Allerdings darf das Zurückbehaltungsrecht nicht missbraucht werden. Das Arbeitsverweigerungsrecht als Druckmittel darf auch nicht außer Verhältnis stehen. Wenn zum Beispiel nur (noch) ein geringer Lohnanteil aussteht, ist das Zurückbehaltungsrecht nicht (mehr) gedeckt. Auch darf das Leistungsverweigerungsrecht nicht ausgeübt werden, wenn ersichtlich die Arbeitsverweigerung zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen führen würde.

Ein Teil des Gehalts reicht in aller Regeln nicht aus!

VG
Guido

Hallo,

wenn eine Partei sich nicht an den Vertrag hält, berechtigt
das die andere nicht automatisch zum Vertragsbruch.

Nicht automatisch? Aber wie dann?
Das interessiert mich mal.

Ich bestelle einen Artikel. Der wird nie geliefert. Ich muss
aber trotzdem bezahlen?

Hallo Joey,
gerade in diesem Fall ist oft der Besteller, der mit der A-Karte, weil oft bei Bestellungen, der Zeitpunkt des Übergang von Gefahren zu Lasten des Käufers, bereits bei Übergabe des Gegenstandes an den Beförderer oder bei Beginn der Beförderung liegt. Wenn hier der Versender nachweisen kann, das er versendet hat, hat der Kunde oft das Nachsehen, wenn der Lieferant nicht koland ist.
Grüsse
Rainer