Hallo,
zu folgendem fiktivem Fall bräuchte ich einen Rat:
Dem Arbeitnehmer (AN) wird vom Arbeitgeber (AG) nach ca. drei Jahren Betriebszugehörigkeit fristgerecht betriebsbedingt gekündigt. Zusätzlich wird ihm folgende Vereinbarung zur Unterschrift vorgelegt (sinngemäß):
„Auf Wunsch des AN und zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Schritte werden zwischen AN und AG die folgenden Vereinbarungen getroffen:
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Der AN wird für die restliche Dauer des Arbeitsverhältnisses unter Weiterzahlung des Gehalts freigestellt.
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Der AN erhält eine Abfindung in Höhe von xxx Euro (Anm.: Höhe unstrittig).
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Der AN erhält sofort ein Zwischenzeugnis sowie zum Ende des Arbeitsverhältnisses ein Abschlusszeugnis, das jeweils auf „sehr gut“ lautet.
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Mit dieser Vereinbarung sind sämtliche weitergehenden Ansprüche zwischen AG und AN abgegolten.“
Soll man diese Vereinbarung unterschreiben oder nicht?? Die Möglichkeit der Klage möchte der AN ohnehin nicht unbedingt nutzen (wenig Aussicht auf Erfolg). Welche negativen Folgen könnte die Vereinbarung für den AN bringen (insb. Nr. 4)??
Vielen Dank im Voraus!
Gruß,
Karl