Eine Frage vorab:
§ 23 KSchG schreibt vor, dass es sich um >10 Beschäftige handeln muss. Wenn es sich aber in diesem Fall auch um eine Tochter GmbH (Mutter GmbH ist Mitgesellschafter) einer großen Unternehmensgruppe (welche durch die Bank schlaucht) handelt zählen da alle Beschäftigte der Unternehmensgruppe oder nur die der Tochter