Betriebsbedingte Kündigungen und Behinderung

Hallo Allerseits,

ich wollte euch mal nach praktischen Erfahrungswerte befragen. In einem mittelständigen Betrieb sollen Kosten eingespart werden. Es wird also betriebsbedingte Kündigungen geben, z.B. bis zu einem Fünftel der Belegschaft.
Nun war es früher so, dass eine dokumentierte Schwerbehinderung, d.h. mit Behinderungsgrad >0 50%, einen gewissen Schutz bot. Wie sieht so was heute aus. Ist eine Behinderung in der Praxis von Belang oder erhöht sie sogar das Risiko in der freigesetzten Kohorte zu sein?

Gruß
Carlos

Hallo,

Nun war es früher so, dass eine dokumentierte
Schwerbehinderung, d.h. mit Behinderungsgrad >0 50%, einen
gewissen Schutz bot.

Daran hat sich nichts geändert. Es gibt sogar (auf Antrag) bereits Kündigungsschutz für Gleichgestellte (ab GdB 30).

Wie sieht so was heute aus. Ist eine
Behinderung in der Praxis von Belang oder erhöht sie sogar das
Risiko in der freigesetzten Kohorte zu sein?

Was heißt „in der Praxis“? Praxis hin oder her: Der AG kann nicht einfach gesetzliche Bestimmungen „übersehen“.

MfG