Wenn an einem Tag betriebsbedingt nicht gearbeitet werden kann, darf dieser Tag dann vom Urlaub abgezogen werden?
Wenn an einem Tag betriebsbedingt
was heißt denn hier betriebsbedingt? War der Kammerjäger da? Oder hatte der Betrieb Betriebsferien?
nicht gearbeitet werden
kann, darf dieser Tag dann vom Urlaub abgezogen werden?
Das kann so nicht beantwortet werden. Es wäre schön, wenn du etwas genauer wirst.
Viele Grüße
Gesine
Wenn an einem Tag betriebsbedingt nicht gearbeitet werden
kann, darf dieser Tag dann vom Urlaub abgezogen werden?
Stelle diese Frage mal einem Lehrer in den Sommerferien …
Wenn ein akutes Problem herrscht, und vorher war nichts angekündigt, kann das nicht sein.
Handelt es sich um om vorhinein angekündigte Betriebsferien, was durchaus auch ein Brückentag sein kann, dann kann es, wie Gesine schon ganz richtig angedeutet hat, in Ordnung sein.
So oder so hat der Betriebs- oder Personalrat ein Mitspracherecht -> sofern er existiert.
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Hallo Gesine,
danke für Deine Antwort.
Es geht dabei um 2 (bisher unbezahlte) Tage, die von allen Kollegen einfach als erholsames Geschenk betrachtet wurden. Es herrscht Hochbetrieb in dieser Zeit. Jetzt plötzlich muß dafür Urlaub genommen werden. Die beiden Tage sind nicht zusammenhängend, es liegen 5 Tage dazwischen.
Viele Grüße
Susanne
Also das verstehe ich jetzt nicht mehr…
Es geht dabei um 2 (bisher unbezahlte) Tage, die von allen
Kollegen einfach als erholsames Geschenk betrachtet wurden.
Also unbezahlte Tage sind ein Geschenk?
herrscht Hochbetrieb in dieser Zeit. Jetzt plötzlich muß dafür
Urlaub genommen werden. Die beiden Tage sind nicht
zusammenhängend, es liegen 5 Tage dazwischen.
Vielleicht kann man die Tage auch einarbeiten. Ist in vielen Betrieben der Fall bei Heiligabend oder Sylvester, wobei hier auch oft nur ein halber Tag eingearbeitet werden muss, statt eines ganzen Tages.
Viele Grüße
Gesine
Viele Grüße
Susanne