diese habe ich heute, nicht ganz überraschend, von meinem Arbeitgeber erhalten!
Somit ist dies ja, gottseidank, nicht mein Verschulden und laut seiner Aussage und dem „Kündigungsschreiben“ habe ich die Pflicht, mich innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend zu melden!
Meine Kündigungsfrist beträgt aber - laut Vertrag - 2 Monate…die Kündigung wurde jedoch zum 31. März 2011 ausgesprochen. Jedoch müßte ich doch dann trotzdem noch zwei Monate „VOLLES“ Gehalt erhalten, oder?
Nun schreibt er etwas von „Arbeitslosengeld“…
Hat Jemand von Euch eine Info, wie hoch das Arbeitslosengeld in % ausgedrückt vom „Nettolohn“ ausmacht und wie lange ich dieses regulär bezahlt bekomme?
Kann ich mich auch vorab via Internet und der Homepage der „Agentur für Arbeit“ arbeitssuchend melden, bis ich dann einen Beratungstermin etc. erhalte?
DANKE für Eure Infos & Hilfe, der etwas schockierte Ingo