Betriebsbedinte Kündigung

diese habe ich heute, nicht ganz überraschend, von meinem Arbeitgeber erhalten!
Somit ist dies ja, gottseidank, nicht mein Verschulden und laut seiner Aussage und dem „Kündigungsschreiben“ habe ich die Pflicht, mich innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend zu melden!
Meine Kündigungsfrist beträgt aber - laut Vertrag - 2 Monate…die Kündigung wurde jedoch zum 31. März 2011 ausgesprochen. Jedoch müßte ich doch dann trotzdem noch zwei Monate „VOLLES“ Gehalt erhalten, oder?
Nun schreibt er etwas von „Arbeitslosengeld“…
Hat Jemand von Euch eine Info, wie hoch das Arbeitslosengeld in % ausgedrückt vom „Nettolohn“ ausmacht und wie lange ich dieses regulär bezahlt bekomme?
Kann ich mich auch vorab via Internet und der Homepage der „Agentur für Arbeit“ arbeitssuchend melden, bis ich dann einen Beratungstermin etc. erhalte?

DANKE für Eure Infos & Hilfe, der etwas schockierte Ingo

diese habe ich heute, nicht ganz überraschend, von meinem
Arbeitgeber erhalten!

Somit ist dies ja, gottseidank, nicht mein Verschulden und
laut seiner Aussage und dem „Kündigungsschreiben“ habe ich die
Pflicht, mich innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend zu melden!

Falsch, unverzüglich beim Arbeitsamt zu melden, der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie hierbei von der Arbeit freizustellen.

Meine Kündigungsfrist beträgt aber - laut Vertrag - 2
Monate…die Kündigung wurde jedoch zum 31. März 2011
ausgesprochen. Jedoch müßte ich doch dann trotzdem noch zwei
Monate „VOLLES“ Gehalt erhalten, oder?

Offensichtlich ist die Kündigung falsch, aber warum sollte eine Firma noch beispielsweise den April bezahlen, wenn der AN schon Ende März ausgeschieden ist ?

Nun schreibt er etwas von „Arbeitslosengeld“…

Hat Jemand von Euch eine Info, wie hoch das Arbeitslosengeld
in % ausgedrückt vom „Nettolohn“ ausmacht und wie lange ich
dieses regulär bezahlt bekomme?

ca. 60 % vom durchschnittlichen Nettoeinkommen, errechnet aus 3 Monaten, falls Kinder auf der Steuerkarte vorhanden sind, ich glaube dann 2 oder 3 % mehr, also 63%.
Das kann mach auch bei der Arge im Internet nachlesen.

Kann ich mich auch vorab via Internet und der Homepage der
„Agentur für Arbeit“ arbeitssuchend melden, bis ich dann einen
Beratungstermin etc. erhalte?

Nein, Sie müssen sofort und persönlich, den Termin bei Ihrem Berater bekommen Sie dann ggf. später, Wer sich nicht unverzüglich bei Bekanntwerden der Kündigung beim Arbeitsamt arbeitssuchend meldet, kann mit einer Sperrfrist von bis zu 8 Wochen belegt werden.

DANKE für Eure Infos & Hilfe, der etwas schockierte Ingo

Danke vielmals…gute Infos!

Hallo,

die Infos sind aber falsch.

Erstens gibt es grds. (wenn nicht in diesem Betrieb speziell so geregelt) keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Besuch bei der Arbeitsagentur. Das ist nur eine Sollvorschrift:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__2.html

Das Arbeitslosengeld wird auch nicht aus den letzten 3 Monaten errechnet, sondern aus dem letzten Jahr. Die Angaben zur Höhe sind auch falsch. Es sind ohne Unterhaltspflicht für ein Kind 60 % und mit 67 %. Wer es genau wissen will, rechnet mal hier:

http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php

Eine Meldung binnen 3 Tagen ist auch „unverzüglich“. Es mag Fälle geben, bei denen bis zu 7 Tage von der AA akzeptiert wurden, mit den 3 Tagen ist man aber auf der sicheren Seite.

http://www.forum-kuendigungsschutz.de/index.php?opti…

Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, wirkt nach bisheriger herrschender Auffassung die Kündigung zum richtigen Termin. Der AN könnte den AG darauf hinweisen, eine Klage könnte auch noch später erhoben werden, wenn der AG das nicht korrigiert.

http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2005/12/29…

VG
EK

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