Servus,
also würde das dann so laufen das ich zb einen Mandanten
raussuchen ( den der den höchsten Buchungsaufwand hat ) bei dem
arbeite ich und die andern Mandanten über Lohnsteuerklasse 6?
Das ist eine plausible Möglichkeit. Dabei käme dann u.U. der Exot „Hinzurechnungsbetrag gem. § 39a Abs 1 Nr. 7 EStG“ zum Zuge.
Oder ist es bei mehreren Mandanten dann wiederum nötig halt
das Gewerbe anzumelden obowohl ich eingentlich nur Anweisungen
ausführe ?!
Dabei ergeben sich dann ebent die Einschränkungen, die das StBerG vorsieht. Für den Kunden ist das nicht sehr spannend. - Alternativ die Möglichkeit, mit einem StB oder WP zu kooperieren, dabei muss man allerdings damit rechnen, dass der auch einen Vorteil haben will. z.B. die Erledigung seiner Katastrophen- und Schlammbuchhaltungen, bei denen es nützlich ist, wenn ein anderer Schuld ist…
Wenn ich mein Diplom habe ( so März - Mai) dann brauche ich
trotzdem 3 Jahre Berufserfahrung?
Wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium bei Regelstudienzeit mindestens acht Semester >> zwei Jahre, weniger als acht Semester >> drei Jahre Berufspraxis auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden. D.h. nicht Belegerfassen, Lohnabrechnungen machen und so. Muss explizit durch die jeweiligen Arbeitgeber bescheinigt werden, Zeugnisse und Tätigkeitsbeschreibungen reichen nicht aus.
habe im Studium als 3 Fach Rechnungs- und Prüfungswesen
gewählt.
Das ist keine schlechte Grundlage für die Vorbereitung einer der drei Klausuren. Die anderen beiden - Ertragsteuern und die Dreigeteilte AO/ErbStG/UStG sind davon nicht berührt. Jüngere Semester dürften mit den Ertragsteuern nicht so große Schwierigkeiten haben, aber wer noch Berührung mit der faszinierenden Ästhetik des Anrechnungsverfahrens, der dortigen Behandlung der vGA usw. bei der KSt hatte, darf sich da richtig quälen. Und Prüfungswesen hat ja seine Schwerpunkte in Richtung HGB, ggf. IAS/IFRS und so. Man glaubt nicht, was §§ 4 - 6c EStG alles hergeben, und wenn man auf HGB gedrillt ist, kann das zu gewaltigen Überraschungen führen. Ach ja, und die alte Freundin AO: Eigentlich alles ganz einfach aufgebaut, sollte man meinen…
Kann ich durch mein Studium irgendwo Vorteile bei der
Weiterbildung vom Steuerfachangestellten haben?
Ja: Bei den Siebenendern sind die Durchfallquoten relativ höher - das hat damit zu tun, dass da viele im Schlaf wissen, wies geht, aber nicht so gut aus den Normen (Gesetz - Richtlinie - Erlass - Rechtsprechung) begründen können.
Man darf die Klausuren nicht mit Uni-Klausuren verwechseln. An der Uni kann man, wenn man sichs leisten will, „auf Lücke“ pauken und schafft allemal irgendwie die vier. Bei der StB-Prüfung hat man gewisse Chancen auf ne vier, wenn man glaubt, alles drauf zu haben. Außerdem muss man extrem vieles auswendig wissen, „wissen wos steht“ reicht nicht: Das hat mir im Herbst 2006 das Genick gebrochen - mit zwei-drei Stunden mehr Bearbeitungszeit pro Tag (die mir mit Suchen, Blättern und Abschreiben vom Text verloren gegangen sind) wäre ich vielleicht oberhalb der 4,5 gelandet - auf diese Weise habe ich die ersten drei Fünfer meines Lebens heimgebracht, mit denen ich eigentlich ganz zufrieden war…
Wichtig ist, dass man nicht glaubt, wegen erfolgreicher praktischer Tätigkeit und zufriedenen Mandanten und einigen gut ausgedachten Gestaltungen oder erfolgreich durchgefochtenen Rechtsbehelfen und Bps wäre schon die halbe Miete für die Prüfung im Kasten. Da haben die Juristen einen Vorteil, die im Studium mehrmals wöchentlich gehört haben, dass sie außer dumm bloß dumm sind und überhaupt nichts kapieren - die sind die Rangehensweise an die Klausurvorbereitung schon gewöhnt.
Wieauchimmer:
Viel Vergnügen wünscht
MM