Betriebsberatung geht das so ?

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage und Szenario

Ich bin Steuerfachangestellter habe nach der Ausbildung 3 Monate im Beruf gearbeitet dannach studiert und bin jetzt am Ende meines Studiums ( nur noch Diplomarbeit ).

Ich habe ein Gewerbe für Betriebsberatung und kaufmännische Angelegenheiten. Ich erstelle Korrespondenz mit dem Finanazamt und berarbeite die Buchhaltung der Kleinunternehmer ( Abschluss nach § 4 Abs. 3 ).
Im Grunde brauchen die ja keine richtige Buchhaltung aber ich gebe die Belege trotzdem ein um dann eine saubere UST VA BWA usw zu bekommen. (Lt Gesetz nach Anweisung des Unternehmers)

Darf ich das so machen ?
Wer haftet für Fehler in der Buchhaltung zb skonto nicht beachtet ( sprich Kosten für Versicherung einplanen? ).

MfG

Servus,

Darf ich das so machen?

das wird Dir hier niemand seriös beantworten können, weil es sich auch hier im Forum dabei um eine unzulässige Rechtsberatung handeln würde - und die einigen Juristen, die wir hier haben, werden den Deubel tun und auf der Grundlage des vorgetragenen Sachverhaltes eine Aussage treffen (wie das bei den Rechtsverdrehern genau mit unentgeltlicher Beratung ausschaut, weiß ich nicht zu sagen - ist glaube ich ein bissel in Bewegung gekommen).

Im übrigen riecht der vorgetragene Sachverhalt so intensiv nach einer Gestaltung, die ausschließlich zur Umgehung der Vorschriften des StBerG gemacht ist, dass auch bei Kenntnis des genauen und vollständigen Sachverhaltes ein RA kaum sagen wird „Ja, das geht so“, sondern maximal eine Einschätzung abgeben wird, ob er das Risiko für eher hoch oder eher mittel hält.

USt-VA darfst Du übrigens nicht machen - die angedachten und öffentlich diskutierten Liberalisierungen in diesem Zusammenhang schweben alle noch frei im Raum, da gibts noch nichts Handfestes dazu.

Und die Geschichte mit dem „Schriftverkehr mit dem FA“ hat einen extremen Haut-Goût, der der Kammer wahrscheinlich ziemliches Sodbrennen machen wird.

Wer haftet für Fehler in der Buchhaltung zb skonto nicht
beachtet ( sprich Kosten für Versicherung einplanen? ).

Das ist wohl das allergeringste Problem daran. Derlei Dinge dürften für nicht zu großes Geld versicherbar sein; mir fällt spontan überhaupt keine Dienstleistung ein, die man ohne mehr oder weniger bedeutendes Haftungsrisiko betreiben kann.

Schöne Grüße

MM

Hi,

danke für die Antwort.

Ich hab mir das mit dem StBerG § 6 auch mal näher angeguckt. Im Grunde habe ich zwar nen Gewerbe ABER arbeite nur nach Anweisungen meines Mandanten, also im Grunde auf sein Risiko er MUSS mich kontrollieren ? Sofern ich nicht fahrlässig handle ( zb 2000 Umsatz mehr buche als da ist ^^ ). da kann er mich ja auch gleich als ARbeitnehmer beschäftigen?!

Laut dem Gesetz darf ich auch keine Buchungsanweisungen machen, was wohl bedeutet ich darf nicht zb nen Buchungssatz in Datev buchen ?
Die Mandanten sind alle Einahme Überschuss Rechner ( §4 Abs 3 EstG ).
Aber es spricht doch nix dagegen die belege in zb Taxman trotzdem als Buchhaltung darzustellen ?

wenn ich also auf die UST VA mein Firmenstempel pappe, ist die UST VA ungültig ?

Da du grade sagtes das es mir verboten ist die UST VA´s zu drucken, was könnte mir denn da als Strafe drohen?

MfG

Servus,

Im Grunde habe ich zwar nen Gewerbe ABER arbeite nur nach
Anweisungen meines Mandanten, also im Grunde auf sein Risiko

und damit nichtselbständig. Normale Sache, dass ein Unternehmer einen Buchhalter anstellt und seine steuerlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung erledigt. Macht z.B. die BASF auch.

da kann er
mich ja auch gleich als Arbeitnehmer beschäftigen?!

Ja, das ist dadurch bereits gegeben.

Laut dem Gesetz darf ich auch keine Buchungsanweisungen
machen, was wohl bedeutet ich darf nicht zb nen Buchungssatz
in Datev buchen?

Das schon: Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle nach vorgegebenem Kontenrahmen. Pures Belegklopfen also. Unterjährige Entwicklung der Rückstellungen gehört nicht dazu, und Einrichtung eines Unterkontos 4401 zu 4400 auch nicht. Ziemlich trostlose Angelegenheit, das.

wenn ich also auf die UST VA mein Firmenstempel pappe, ist die
UST VA ungültig ?

Nein, aber sie wird kopiert respektive gescannt und von der USt-Stelle gerne weitergereicht.

Da du grade sagtes das es mir verboten ist die UST VA´s zu
drucken, was könnte mir denn da als Strafe drohen?

Strafrechtlich ist da erstmal nichts, aber ein Knollen bis 5.000 Kilo ist allemal drin - vermutlich auch Untersagung der Gewerbeausübung, aber da bin ich nicht so firm:

http://bundesrecht.juris.de/stberg/__160.html

Du kannst Dir ja mal überlegen, ob Du zuerst den BiBu anstrebst, oder gleich zuschaust, wie Du die Berufspraxis zusammenbringst, die Du für die Zulassung zur StB-Prüfung nachweisen musst. Und dann richtig feist pauken, so leicht wie 2006 wird die Prüfung wohl so schnell nicht wieder, von 2007 hab ich noch nichts gehört.

Schöne Grüße

MM

Hallo nochmal,

also würde das dann so laufen das ich zb einen Mandanten raussuchen ( den der den höchsten Buchungsauwand hat ) bei dem arbeite ich und die andern Mandanten über Lohnsteuerklasse 6? Oder ist es bei mehreren Mandanten dann wiederum nötig halt das Gewerbe anzumelden obowohl ich eingentlich nur Anweisungen ausführe ?!

Wenn ich mein Diplom habe ( so März - Mai) dann brauche ich trotzdem 3 Jahre Berufserfahrung ?
habe im Studium als 3 Fach Rechnungs- und Prüfungswesen gewählt.

Studium:

  1. Fach Finanzwissenschaft/ Portfoliomanagement
  2. Fach Finanzmarktanalyse/Europäische Integration
  3. Fach Grundlagen Rechnungswesen / Rechnungs- und Prüfungswesen
  4. Recht BGB / HGB
  5. Marketing Grundlagen / Vertiefung

Kann ich durch mein Studium irgendwo Vorteile bei der Weiterbildung vom Steuerfachangestellten ?

MfG

Servus,

also würde das dann so laufen das ich zb einen Mandanten
raussuchen ( den der den höchsten Buchungsaufwand hat ) bei dem
arbeite ich und die andern Mandanten über Lohnsteuerklasse 6?

Das ist eine plausible Möglichkeit. Dabei käme dann u.U. der Exot „Hinzurechnungsbetrag gem. § 39a Abs 1 Nr. 7 EStG“ zum Zuge.

Oder ist es bei mehreren Mandanten dann wiederum nötig halt
das Gewerbe anzumelden obowohl ich eingentlich nur Anweisungen
ausführe ?!

Dabei ergeben sich dann ebent die Einschränkungen, die das StBerG vorsieht. Für den Kunden ist das nicht sehr spannend. - Alternativ die Möglichkeit, mit einem StB oder WP zu kooperieren, dabei muss man allerdings damit rechnen, dass der auch einen Vorteil haben will. z.B. die Erledigung seiner Katastrophen- und Schlammbuchhaltungen, bei denen es nützlich ist, wenn ein anderer Schuld ist…

Wenn ich mein Diplom habe ( so März - Mai) dann brauche ich
trotzdem 3 Jahre Berufserfahrung?

Wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium bei Regelstudienzeit mindestens acht Semester >> zwei Jahre, weniger als acht Semester >> drei Jahre Berufspraxis auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden. D.h. nicht Belegerfassen, Lohnabrechnungen machen und so. Muss explizit durch die jeweiligen Arbeitgeber bescheinigt werden, Zeugnisse und Tätigkeitsbeschreibungen reichen nicht aus.

habe im Studium als 3 Fach Rechnungs- und Prüfungswesen
gewählt.

Das ist keine schlechte Grundlage für die Vorbereitung einer der drei Klausuren. Die anderen beiden - Ertragsteuern und die Dreigeteilte AO/ErbStG/UStG sind davon nicht berührt. Jüngere Semester dürften mit den Ertragsteuern nicht so große Schwierigkeiten haben, aber wer noch Berührung mit der faszinierenden Ästhetik des Anrechnungsverfahrens, der dortigen Behandlung der vGA usw. bei der KSt hatte, darf sich da richtig quälen. Und Prüfungswesen hat ja seine Schwerpunkte in Richtung HGB, ggf. IAS/IFRS und so. Man glaubt nicht, was §§ 4 - 6c EStG alles hergeben, und wenn man auf HGB gedrillt ist, kann das zu gewaltigen Überraschungen führen. Ach ja, und die alte Freundin AO: Eigentlich alles ganz einfach aufgebaut, sollte man meinen…

Kann ich durch mein Studium irgendwo Vorteile bei der
Weiterbildung vom Steuerfachangestellten haben?

Ja: Bei den Siebenendern sind die Durchfallquoten relativ höher - das hat damit zu tun, dass da viele im Schlaf wissen, wies geht, aber nicht so gut aus den Normen (Gesetz - Richtlinie - Erlass - Rechtsprechung) begründen können.

Man darf die Klausuren nicht mit Uni-Klausuren verwechseln. An der Uni kann man, wenn man sichs leisten will, „auf Lücke“ pauken und schafft allemal irgendwie die vier. Bei der StB-Prüfung hat man gewisse Chancen auf ne vier, wenn man glaubt, alles drauf zu haben. Außerdem muss man extrem vieles auswendig wissen, „wissen wos steht“ reicht nicht: Das hat mir im Herbst 2006 das Genick gebrochen - mit zwei-drei Stunden mehr Bearbeitungszeit pro Tag (die mir mit Suchen, Blättern und Abschreiben vom Text verloren gegangen sind) wäre ich vielleicht oberhalb der 4,5 gelandet - auf diese Weise habe ich die ersten drei Fünfer meines Lebens heimgebracht, mit denen ich eigentlich ganz zufrieden war…

Wichtig ist, dass man nicht glaubt, wegen erfolgreicher praktischer Tätigkeit und zufriedenen Mandanten und einigen gut ausgedachten Gestaltungen oder erfolgreich durchgefochtenen Rechtsbehelfen und Bps wäre schon die halbe Miete für die Prüfung im Kasten. Da haben die Juristen einen Vorteil, die im Studium mehrmals wöchentlich gehört haben, dass sie außer dumm bloß dumm sind und überhaupt nichts kapieren - die sind die Rangehensweise an die Klausurvorbereitung schon gewöhnt.

Wieauchimmer:

Viel Vergnügen wünscht

MM

HI,

Vielen Dank für deine ausführlichen Antworten.

MfG

Hallo matom

Zu Deinen Fragen „Darfst Du das?“

Die Korrespondenz mit dem FA darfst Du nicht - zumindest darfst Du nicht unterschreiben.

Buchhaltung - das ist so eine Sache. Du darfst Erfüllungsgehilfe sein. D.h. der Mandant muss Dir alles vorschreiben (auch kontieren) und Du hackst dann nur noch die Buchungssätze in den PC.

Eine Bewertung der BWA´s darfst DU ´jederzeit vornehmen. Das passsiert ja auch durch jeden Unternehmensberater.

Solltest Du selber buchen und kontieren, kannst Du nach jetziger Rechtslage sehr große Probleme mit der jeweiligen StB.Kammer Deines Bundeslandes bekommen. Die klagen auf Unterlassung und dass kann durchaus im Zusammenhang mit einer Stafzahlung passiieren.

Und natürlich haftest Du für Fehler, die Dir unterlaufen. Es fängt damit an, dass z.B. eine sogenannte Ansparabschreibung falsch gesetzt wird. Oder, dass bei der Finanzierung von Anlagevermögen Fehler gemacht werden, die auf die Gewerbesteuer durchschlagen. und und und.

Selbst kleine Fehler können große fiskalische Auswirkungen beim Finanzamt haben.

Deswegen rat mal, warum jeder StB. gezwungen ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Mein Rat - Arbeite 2 Jahre beim StB. oder WP, geh in die Prüfung, bestehe und dann hast Du rechtlich gesehen keine Probleme.

Gruß Armer Ritter