Hallo,
nehmen wir an: Betriebseröffnungsbogen für Freiberufler geht an FA.
Wie gehts weiter? Verschickt FA irgendeine Art Bestätigung oder Ähnliches?
Oder nur die Aufforderung, sich bei ELSTER anzumelden?
LG und danke
Nicky
Hallo,
nehmen wir an: Betriebseröffnungsbogen für Freiberufler geht an FA.
Wie gehts weiter? Verschickt FA irgendeine Art Bestätigung oder Ähnliches?
Oder nur die Aufforderung, sich bei ELSTER anzumelden?
LG und danke
Nicky
Hallo,
nehmen wir an: Betriebseröffnungsbogen für Freiberufler geht an FA.
Wie gehts weiter? Verschickt FA irgendeine Art Bestätigung oder Ähnliches?
Ja, eine (Umsatz)Steuernummer.
Oder nur die Aufforderung, sich bei ELSTER anzumelden?
Vielleicht noch einen Vorauszahlungsbescheid, wenn sich das so aus den gemachten Angaben ergibt.
Grüße
Ggfs. muss (falls die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen wird) eine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich bis zum 10. des jeweiligen Folgemonats abgegeben werden. Sprich die Voranmeldung für beispielsweise den Januar muss bis spätestens zum 10. Februar dem Finanzamt vorliegen.
Davon abgesehen ist die Abgabe der elektronischen Steuererklärung bei Gewerbetreibenden/Selbstständigen verpflichtend.
Grüße!