Wenn eine selbständige Therapeutin recht regelmäßig zu mehreren verschiedenen Stellen fährt (sagen wir einmal 7 verschiedene), wo sie Patienten zur Behandlung trifft, wie können dann die Fahrtkosten steuerlich berücksichtigt werden?
Nehmen wir an, sie fährt meistens die Stellen von zu Hause aus an, manchmal aber auch von der letzten Stelle zur nächsten.
Voraussetzung für die Frage:
- Sie benutzt dazu ihren eigenen privaten Pkw.
- Die berufliche Nutzung liegt unter 50% der gesamt im Jahr mit dem Pkw gefahrenen Kilometer.
- Sie hat kein Fahrtenbuch geführt, hat jedoch eine genaue Aufstellung, wann sie wohin gefahren ist und wie weit die jeweilige Fahrt war.
Frage 1: Ist es für sie möglich die beruflich gefahrenen km mit 0,30 €/km in der EÜR abzusetzen oder muss sie dazu die einfachen Entfernungen hernehmen, wie das für Fahrten zur Arbeitsstätte gelten würde?
Frage 2: Wo setzt sie das ab?
Gruß Isabell