Hallo zusammen,
eine ganz allgemeine Frage: wielange im Voraus müssen Betriebsferien angekündigt werden? Gibt es da einen §?
Vielen Dank
Merit
Hallo zusammen,
eine ganz allgemeine Frage: wielange im Voraus müssen Betriebsferien angekündigt werden? Gibt es da einen §?
Vielen Dank
Merit
Auswendig weiß ich keine konkrete Bestimmung. Wenn ich aber an die allg. Rechtssystematik denke, dann muß diese Regelung spätestens zum 1.1. des Jahres verbindlich angekündigt werden, damit die Mitarbeiter die notwendige Urlaubsplanung darauf einstellen können. Es geht nicht, Ostern zu sagen, daß vom 1.7.-31.7. der Laden dicht gemacht wird. Zudem ist eine solche Regelung mitbestimmungspflichtig (Btriebsrat!).
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Hallo.
Auswendig weiß ich keine konkrete Bestimmung. Wenn ich aber an
die allg. Rechtssystematik denke, dann muß diese Regelung
spätestens zum 1.1. des Jahres verbindlich angekündigt werden,
damit die Mitarbeiter die notwendige Urlaubsplanung darauf
einstellen können. Es geht nicht, Ostern zu sagen, daß vom
1.7.-31.7. der Laden dicht gemacht wird. Zudem ist eine solche
Regelung mitbestimmungspflichtig (Betriebsrat!).
Betriebsferien sollten schon möglichst am Anfang des Jahres festgelegt werden. Allerdings ist es nicht korrekt, daß eine spätere Festlegung nicht möglich wäre. Entscheidend ist die Frage, ob die betrieblichen Belange die spätere Festsetzung der Betriebsferien rechtfertigen. In sehr vielen Situationen kann dies durchaus zulässig sein und läßt sich im Zweifel nur per Klage klären. Ein AG schützt sich letztendlich auch dadaurch, daß er Betriebsferien frühzeitig terminiert, da er sonst Probleme mit der Ablehnung eingereichter Urlaubsanträge bekommen könnte und / oder seinen AN plötzlich mehr „Urlaub“ gewähren muß, als Ihnen zusteht, weil er in Annahmeverzug gerät.
Gruß,
LeoLo