Betriebsgeheimnis

Hi!

Und nach der Meinung von diesem Rechtsanwalt sogar als Angabe
gegenüber eines potentiellen neuen AG bedenklich.

Darf ich mal den Kerl zitieren?
Der Arbeitgeber dürfte jedoch in der Regel kein schützenswertes Interesse mehr daran haben, dass der Beschäftigte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Gehalt gegenüber dem neuen Unternehmen geheim hält.

LG
Guido

Abend

Darf ich mal den Kerl zitieren?
Der Arbeitgeber dürfte jedoch in der Regel kein
schützenswertes Interesse mehr daran haben, dass der
Beschäftigte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das
Gehalt gegenüber dem neuen Unternehmen geheim hält.

Und was soll der Unsinn, wo kein Kläger da kein Richter das gilt
immer aber er könnte wenn er wollte!

Gruß
Stefan

Hi!

Und was soll der Unsinn,

Unsinn ist eher Dein beharrliches Schwarz/Weiß-Denken

wo kein Kläger da kein Richter das
gilt
immer aber er könnte wenn er wollte!

Was der gute Mann damit sagen wollte, ist, dass der AG im Zweifel vor Gericht auf die Schnauze fallen würde, da die berechtigten Eigeninteressen des AN in einem Fall der Bewerbung (übrigens nicht nur da - beim Steuerausgleich bspw. auch) schwerer wiegen als die Verschwiegenheitspflicht.

Oder einfach ausgedrückt:

Jedem bei jeder Möglichkeit alles erzählen ist verboten.

Wenn ein berechtigter Grund vorliegt, ist es das eben nicht!

Gruß
Guido

http://inhalt.monster.de/12806_de-de_p1.asp
http://service.t-online.de/c/14/56/72/44/14567244.html

Morgen!

Und was soll der Unsinn,

Unsinn ist eher Dein beharrliches Schwarz/Weiß-Denken

Ich schrieb:

Und nach der Meinung von diesem Rechtsanwalt sogar als Angabe
gegenüber eines potentiellen neuen AG bedenklich.

Du schriebst:

Was der gute Mann damit sagen wollte, ist, dass der AG im
Zweifel vor Gericht auf die Schnauze fallen würde

Wer jetzt schwarz/weiß sieht und Behauptungen aufstellt soll
der geneigte Leser selbst entscheiden!

Ich überlasse solch abenteuerlichen Interpretationen anderen.

Und Tschüß
Stefan

Ganz einfache Kiste
Hi!

Ich überlasse solch abenteuerlichen Interpretationen anderen.

Machen wir es doch ganz einfach:
Belege mir die Verschwiegenheitspflicht zum Thema Gehalt beim neuen AG mit einem (nur einem einzigen meinetwegen erstinstanzlichen) Urteil - dann kannst Du über mich herfallen, mir abenteuerliche Interpretation vorwerfen und meinetwegen auch Ahnungslosigkeit.

Kannst Du es nicht, hüte Dich in Zukunft bitte mit der Verbreitung von seichten Ideen der Rechtsauslegung in einem Expertenforum, ok?

Gruß
Guido

Drohste mir Prügel an :smile:
Letztmal morgen!

Machen wir es doch ganz einfach:
Belege mir die Verschwiegenheitspflicht zum Thema Gehalt beim
neuen AG mit einem (nur einem einzigen meinetwegen
erstinstanzlichen) Urteil

Du hättest mir ja auch eins zeigen können wo der AG auf die Schnauze
gefallen ist, so wie du das behauptest!

Kannst Du es nicht, hüte Dich in Zukunft bitte mit der
Verbreitung von seichten Ideen der Rechtsauslegung in einem
Expertenforum, ok?

In dem Ton kannste mit dir selbst reden!

Stefan

MOD - EXPERTENforum, nicht Rateshow
Hi!

Du hättest mir ja auch eins zeigen können wo der AG auf die
Schnauze
gefallen ist, so wie du das behauptest!

Naja - vielleicht hat noch nie ein AG geklagt, und es existiert schlicht kein Urteil?

Kannst Du es nicht, hüte Dich in Zukunft bitte mit der
Verbreitung von seichten Ideen der Rechtsauslegung in einem
Expertenforum, ok?

In dem Ton kannste mit dir selbst reden!

OK, in Zukunft lasse ich dann den MOD raushängen und lösche Deinen Unsinn mit dem Hinweis auf unsere Netiquette (irgendwo 4.2 - Informationsverschmutzung), ok?

Gruß
Guido