hi alle zusammen
habe mal ne kurze frage
person A macht zur zeit seine ausbildung bei betreib A.
A möchte nun sein 2tes Lehrjahr bei betrieb B weiterführen.
darf er bei betrieb B den ausbildungsvertrag von betrieb A vorlegen, um nachzuweißen das er derzeit auch ne ausbildung macht ?
lg chris
Moin, chris,
person A macht zur zeit seine ausbildung bei betreib A.
das ist ganz gewiss kein Geheimnis.
A möchte nun sein 2tes Lehrjahr bei betrieb B weiterführen.
darf er bei betrieb B den ausbildungsvertrag von betrieb A
vorlegen, um nachzuweißen das er derzeit auch ne ausbildung
macht ?
Natürlich, was spräche denn dagegen? A weiß aber schon, dass der neue Betrieb sich beim alten Betrieb über sie erkundigen wird, oder?
Gruß Ralf
Natürlich, was spräche denn dagegen? A weiß aber schon, dass
der neue Betrieb sich beim alten Betrieb über sie erkundigen
wird, oder?
ja A weiß darüber bescheit, der Betriebswechsel, kommt nur wegen einem umzug zu stande, war halt nur die frage ob A seinen alten lehrvertrag, seinem vll. neuen betrieb beim bewerbungsgespräch vorlegen darf.
Hi Christian,
ob A seinen alten lehrvertrag, seinem vll. neuen betrieb
beim bewerbungsgespräch vorlegen darf.
ein Lehrvertrag enthält nichts Vertrauliches, schon gar keine Betriebsgeheimnisse.
Gruß Ralf
Hallo,
ein Lehrvertrag enthält nichts Vertrauliches, schon gar keine
Betriebsgeheimnisse.
Könnte die Ausbildungsvergütung nicht zu den Betriebsgeheimnissen zählen?
Grüße
Didi
Hi,
nein, eher nicht.
Die frühere Ausbildungsvergütung kann der neue Arbeitgeber sowieso aus der Lohnsteuerkarte entnehmen.
gruss,
vordprefect
Hallo,
Könnte die Ausbildungsvergütung nicht zu den
Betriebsgeheimnissen zählen?
Grüße
Didi
Mojn, Didi,
Könnte die Ausbildungsvergütung nicht zu den
Betriebsgeheimnissen zählen?
nur wenn Josef Ackermann oder Gerhard Schröder eine Lehre antreten, sonst nicht.
Gruß Ralf
Die frühere Ausbildungsvergütung kann der neue Arbeitgeber
sowieso aus der Lohnsteuerkarte entnehmen.
Nö!
Da die Firmen elektronisch übermitteln sieht der neue AG nichts.
Gruß
Stefan
Hi!
Die frühere Ausbildungsvergütung kann der neue Arbeitgeber
sowieso aus der Lohnsteuerkarte entnehmen.
kann er nicht - da steht schon seit Jahre nix mehr drauf.
LG
GUido
OT MENNO - 1 Minute!!!
LG
Guido
Hi Guido,
ohne nerven zu möchten, würde mich aber sehr interessieren:
Verträge oder Vertragsinhalte, die ich mit meinem AG schließe, gehören nicht zu den Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen?
Grüße
Didi
Hi!
Verträge oder Vertragsinhalte, die ich mit meinem AG schließe,
gehören nicht zu den Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen?
Nicht alle - die Wenigsten.
Das Gehalt eines Azubis aber ganz sicher nicht!
Was könnte dem Unternehmen denn an Inhalten von (normalen) Arbeitsverträgen schaden?
LG
Guido
Hallo,
Nicht alle - die Wenigsten.
Das Gehalt eines Azubis aber ganz sicher nicht!
Was könnte dem Unternehmen denn an Inhalten von (normalen)
Arbeitsverträgen schaden?
Ich bin ja Laie, aber ich dachte mir, dass vielleicht das Vergütungssystem, also welche Zulagen, Prämien, Provisionen und Zulagen bezahlt werden, unter Betriebs-/Geschäftsgeheimnis fallen würde. Bei Azubis natürlich eher nicht, obwohl ich damals auch Provisionen erhalten habe.
Grüße
Didi
Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht
Moin, Didi,
- Du darfst jedermann erzählen, was Du verdienst.
- Der Personalleiter der Firma darf auch jedermann erzählen, was er verdient, aber nicht, was Du verdienst.
- Punkt 2 fällt aber nicht unter Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, sondern unter Vertraulichkeit und Datenschutz.
Das Entlohnungs-, Zulagen-, Provisions- und Betriebsrentensystem ist nicht geheim - wegen Punkt 1.
Gruß Ralf
Danke Euch Beiden! owt
Ganz wirklich owt…
Morgen!
- Du darfst jedermann erzählen, was Du verdienst.
In allen Arbeitsverträgen die ich kenne steht drin das man dies nicht
darf. Ich würde den erstmal aufmerksam lesen bevor ich was rumposaune.
In den Arbeitsverträgen mit meinen Mitarbeiter steht dies übrigens auch.
Gruß
Stefan
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Vereinbarung und die Wirksamkeit
Hi!
In allen Arbeitsverträgen die ich kenne steht drin das man
dies nicht
darf. Ich würde den erstmal aufmerksam lesen bevor ich was
rumposaune.
- Dass jemand seinen Vertrag lesen kann, sollte hier jeder erst mal voraussetzen.
In den Arbeitsverträgen mit meinen Mitarbeiter steht dies
übrigens auch.
- Man kann vieles vereinbaren - unter Umständen ist es aber völlig egal, sprich: Unwirksam.
Eine Verschwiegenheitsklausel ist in der Regel wirksam (vor allem innerhalb des Betriebs wird da auch niemand dran rütteln können).
Allerdings findet eine Verschwiegenheitspflicht immer dann ihre Grenzen, wenn der Arbeitnehmer berechtigte Eigeninteressen wahrnimmt. Und eine Bewerbung zählt zweifelsohne dazu…
LG
Guido
Hi Stefan,
- Du darfst jedermann erzählen, was Du verdienst.
In allen Arbeitsverträgen die ich kenne steht drin das man
dies nicht darf.
ich kenne keinen solchen Vertrag, das sagt aber natürlich nur etwas über meine bisherigen Arbeitgeber aus.
In den Arbeitsverträgen mit meinen Mitarbeiter steht dies
übrigens auch.
Da würde ich mich mal sorgfältig informieren, ob eine solche Klausel überhaupt wirksam ist.
Gruß Ralf
Hi Ralf,
Da würde ich mich mal sorgfältig informieren, ob eine solche
Klausel überhaupt wirksam ist.
ist sie, siehe auch:
http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/ar…
Und nach der Meinung von diesem Rechtsanwalt sogar als Angabe
gegenüber eines potentiellen neuen AG bedenklich.
Gruß
Stefan