Betriebsgeheimnis

Hallo!

Jemand betreibt ein Geschäft. Er möchte eine neue
Aushilfe einstellen. Bisher war es nicht üblich oder nötig, einen
Arbeitsvertrag zu machen. Die beiden Aushilfen arbeiten nämlich nur
auf Stundenbasis und das sind monatlich ca. 200€.
Er möchte sich aber dennoch absichern, dass, wenn eine Aushilfe
ausscheidet, diese nichts Internes, wie Umsätze, Abläufe etc.,
eigentlich alles, herumerzählen könnte.

Ist das Betriebsgeheimnis auch ohne schriftliche Vereinbarung oder
einen Vertrag selbstverständlich für jeden Arbeitnehmer oder muss
sich der Arbeitnhemer mit seiner Unterschrift einverstanden geben?

LG
Monique

Hallo Werner nochmal,

leider habe ich den letzten Beitrag nicht korrekt verfasst, deswegen wurde er gelöscht. Hier noch mal in richtiger Form:

Danke für deine schnelle Antwort!

Was meinst du mit „finanzieller Vereinbarung“?

Also es gibt einen neue Aushilfe, bei der jemand das ja, falls es rechzeitig gemacht werden muss, tun kann.
Bei der Aushilfe, die schon über 1 Jahr da ist, kann man
wirklich nichts mehr nachträglich festhalten?

Ist es also keine Selbstverständlichkeit Stillschweigen über interne
Firmenangelegenheiten bewahren? Wenn in einer Firma wichtige Ordner
rumstehen, können die Angestellten darin schnüffeln, es weitererzählen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?

Auch wenn jemand seinen Angestellten gut vertrauen kann, sicher kann man nie sein…

LG
Monique

Hi!

Ist das Betriebsgeheimnis auch ohne schriftliche Vereinbarung
oder
einen Vertrag selbstverständlich für jeden Arbeitnehmer oder
muss
sich der Arbeitnhemer mit seiner Unterschrift einverstanden
geben?

Natürlich gehören Betriebsgeheimnisse nur IN das Unternehmen und nicht nach außen!
Sonst wäre es keine Geheimnisse :smile:

Es gehört auch ohne Unterschrift zu den vertraglichen Nebenpflichten, diese Interna nicht auszuplaudern!
http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/artikel/445/1…
http://www.steuerlinks.de/lr-betriebsgeheimnis.html
http://www.ra-kotz.de/betriebsgeheimnisse.htm
http://www.karlsruhe.ihk.de/produktmarken/recht/arbe…

LG
Guido

Es gehört auch ohne Unterschrift zu den vertraglichen
Nebenpflichten, diese Interna nicht auszuplaudern!

Hi Guido,

zählt das auch ohne Vertrag?

LG
Monique

Hi!

zählt das auch ohne Vertrag?

Ohne Vertrag geht gar nicht :wink:

Auch ein mündlicher oder konkludenter Vertrag ist ein Vertrag!

LG
Guido

Nachdem ich „konkludent“ nachgeschlagen habe, habe ichs verstanden. Danke. :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry
Hi!

Nachdem ich „konkludent“ nachgeschlagen habe, habe ichs
verstanden. Danke. :smile:

Sorry, manchmal kann ich den Fachidioten nicht verbergen… :smile:

LG
Guido