'Betriebsgeheimnisse' - wie viel darf man erzählen

Hallo ihr Lieben,

heute im Kollegenkreis haben wir darüber diskutiert, wie viel man nach außen über seine Arbeit erzählen darf bzw. wo so etwas wie Amtsverschwiegenheit / Betriebsgeheimnis / ärztliche Schweigepflicht/ etc anfängt und aufhört.

Beispiel:
Man ist Außendienstmitarbeiter und es ist etwas ulkiges / peinliches bei einem Kunden passiert.

Es geht nicht um die Angelegenheiten des Kunden selber, sondern eher um eine „Nebenerscheinung“ vor Ort (zB Kaffeetablett verschüttet, sich selbst aufm Klo eingeschlossen, etc.).

Wenn man das dann in anonymisierter Form weitergibt, „Bei einem Kunden ist mir mal das und das passiert“, ist das dann noch im Rahmen des Möglichen?

Oder wenn ein Arzt ein lustiges Erlebnis mit einem Patienten hat und erzählt „Ich hatte mal einen Patienten, der war der festen Überzeugung er wird von Außerirdischen beobachtet und hat daher seine Fenster mit Alufolie verkleidet“.

LG
S_E

Hallo,

in dieser Informationsdichte würde es ganz sicher keine Probleme geben, es sei denn, man lebt in einem 50-Seelen-Dorf, wo jeder die Geschichte gleich ohne weitere Details zuordnen könnte - das gibt es hierzulande aber wohl kaum noch :wink:

LG
sine