Hallo ihr Lieben,
heute im Kollegenkreis haben wir darüber diskutiert, wie viel man nach außen über seine Arbeit erzählen darf bzw. wo so etwas wie Amtsverschwiegenheit / Betriebsgeheimnis / ärztliche Schweigepflicht/ etc anfängt und aufhört.
Beispiel:
Man ist Außendienstmitarbeiter und es ist etwas ulkiges / peinliches bei einem Kunden passiert.
Es geht nicht um die Angelegenheiten des Kunden selber, sondern eher um eine „Nebenerscheinung“ vor Ort (zB Kaffeetablett verschüttet, sich selbst aufm Klo eingeschlossen, etc.).
Wenn man das dann in anonymisierter Form weitergibt, „Bei einem Kunden ist mir mal das und das passiert“, ist das dann noch im Rahmen des Möglichen?
Oder wenn ein Arzt ein lustiges Erlebnis mit einem Patienten hat und erzählt „Ich hatte mal einen Patienten, der war der festen Überzeugung er wird von Außerirdischen beobachtet und hat daher seine Fenster mit Alufolie verkleidet“.
LG
S_E
