Betriebshaftpflich HOAI

Hallo,

es geht um die ABgrenzung des Risiko bei Abbrucharbeiten vs. Altlastensanierung.

Fallbeispiel:
Eine Tankstelle wird abgebrochen, man entdeckt dabei einen Bereich von 10 m3 der mit Mineralöl kontaminiert ist (=Altlat).

Wie wird diess Beispiel versicherungstechnisch gewertet ? Ist der bauleitende Ingenieur im Abbruch oder bei der Altlastensanierung beschäftigt ?

Welche Kriteriem werden zur Abgrenzung herangezogen?

Ciao m.

Hallo,

es geht um die ABgrenzung des Risiko bei Abbrucharbeiten vs.
Altlastensanierung.

Fallbeispiel:
Eine Tankstelle wird abgebrochen, man entdeckt dabei einen
Bereich von 10 m3 der mit Mineralöl kontaminiert ist
(=Altlat).

Das ist aber ein bestehender Umweltschaden und kein Schaden, der durch den Abbruch entstand, oder?

M.E. trägt also erst mal der Eigentümer die Kosten und kann die höchstens einem Verursacher (vielleicht dem ehem. Tankstellenpächter) auferlegen. Das ist aber 'ne andere Geschichte.

Wie wird diess Beispiel versicherungstechnisch gewertet ? Ist
der bauleitende Ingenieur im Abbruch oder bei der
Altlastensanierung beschäftigt ?

Da verstehe ich Deine Frage nicht, die Versicherung bestimmt nicht, wer wo beschäftigt ist.

Gruß Maid

Hallo Maid,

es geht um die ABgrenzung des Risiko bei Abbrucharbeiten vs.
Altlastensanierung.

Fallbeispiel:
Eine Tankstelle wird abgebrochen, man entdeckt dabei einen
Bereich von 10 m3 der mit Mineralöl kontaminiert ist
(=Altlat).

Das ist aber ein bestehender Umweltschaden und kein Schaden,
der durch den Abbruch entstand, oder?

M.E. trägt also erst mal der Eigentümer die Kosten und kann
die höchstens einem Verursacher (vielleicht dem ehem.
Tankstellenpächter) auferlegen. Das ist aber 'ne andere
Geschichte.

weiss ich.

Wie wird diess Beispiel versicherungstechnisch gewertet ? Ist
der bauleitende Ingenieur im Abbruch oder bei der
Altlastensanierung beschäftigt ?

Da verstehe ich Deine Frage nicht, die Versicherung bestimmt
nicht, wer wo beschäftigt ist.

Ging anscheinend vielen so.
Also:
Wenn man als Ing. ein Büro aufmacht, braucht man eine Betriebshaftpflicht. DieVersicherungen wollen natüpprlich das Risiko passend einschätzen. Mun ist hat meine Frage, wie wird man eingeschäötzt, wenn man angibt Abrrucharbeiten und wie wenn man angibt Altlastensanierung ? Und wie sehen Versicherungen solche Praxisfälle wie oben dargestellt? Ist das ALtlastesn sanierung (=hohe Prämie) oder Rü+ckbau (0Bau = normale Prmie) oder gemischt ?

Ciao maxet.