Betriebshaftpflicht als Existenzgründer

Hallo,

braucht man als Existenzgründer (als - ich nenn es mal Lebensberater - in der eigenen Wohnung tätig) drigend eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Der Berater von der Versicherung hat zwei Beispiele genannt, in welchen Fällen die Versicherung zum tragen käme:

  • Der Briefträger stürzt bei Glatteis mit einem Brief, welcher an den Lebensberater adressiert ist, auf dem Weg zum Briefkasten. Dieser klagt nun.
  • Der Lebensberater verschickt eine CD, die ein Kind zerbricht, verschluckt und sich dadurch verletzt. Die Eltern klagen.

Für den Fall, dass der Lebensberater in einer Behandlung einen Fehler macht und der Kunde anschließend größere psychische Probleme hat o.ä. springt die Versicherung natürlich nicht ein.

Aber wie oft kommen die o.g. Fälle vor. Ich käme als Mutter, dessen Kind sich mit einer Säge verletzt nie auf den Gedanken, den Hersteller zu verklagen.
Ebenso wäre bei Glatteis doch die Streudienstfirma haftbar zu machen, die es versäumt hat, abzustreuen.

Wozu braucht man diese Versicherung eigentlich?

Gruß
Tato

braucht man als Existenzgründer (als - ich nenn es mal
Lebensberater - in der eigenen Wohnung tätig) drigend eine
Betriebshaftpflichtversicherung?

Nein, nicht dringend.

  • Der Briefträger stürzt bei Glatteis mit einem Brief, welcher
    an den Lebensberater adressiert ist, auf dem Weg zum
    Briefkasten. Dieser klagt nun.

Das ist ein blödes Beispiel. Dieser Fall ist eine Sache für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und nicht für die Betriebshaftpflicht.

  • Der Lebensberater verschickt eine CD, die ein Kind
    zerbricht, verschluckt und sich dadurch verletzt. Die Eltern
    klagen.

Das ist kompletter Blödsinn.

Für den Fall, dass der Lebensberater in einer Behandlung einen
Fehler macht und der Kunde anschließend größere psychische
Probleme hat o.ä. springt die Versicherung natürlich nicht
ein.

Genau dagegen solltest Du Dich aber versichern, denn solche Fälle werden richtig teuer.

Wozu braucht man diese Versicherung eigentlich?

Wenn Du in Deiner beruflichen Tätigkeit einen Schaden anrichtest, für den Du haftbar gemacht werden kannst.

Hallo Nordlicht,

danke für deine Antwort. Genau das haben wir auch gedacht.

Für den Fall, dass der Lebensberater in einer Behandlung einen
Fehler macht und der Kunde anschließend größere psychische
Probleme hat o.ä. springt die Versicherung natürlich nicht ein.

Genau dagegen solltest Du Dich aber versichern, denn solche
Fälle werden richtig teuer.

Wie heißt eine solche Versicherung?
Laut der befragten Versicherung werden Schäden, die aus der beruflichen Tätigkeit heraus entstehen immer ausgeschlossen. Ein anderes von seinen Beispielen:
Ein Maurer baut die Mauer schief, Haus kann nicht bewohnt werden -> kein Fall für die Berufshaftpflicht
Maurer lässt Steine stehen, jemand fällt darüber -> Berufshaftpflicht

Ich vermute, du würdest uns von dieser Versicherung abraten :wink:
Und was nun?

Gruß
Tato

Laut der befragten Versicherung werden Schäden, die aus der
beruflichen Tätigkeit heraus entstehen immer ausgeschlossen.

Wozu habe ich dann eine Berufshaftpflicht ?

Ein Maurer baut die Mauer schief, Haus kann nicht bewohnt
werden -> kein Fall für die Berufshaftpflicht

Weil das kein Haftpflichtfall ist, sondern eine Gewährleistung.

Maurer lässt Steine stehen, jemand fällt darüber ->
Berufshaftpflicht

Genau !!

Ich vermute, du würdest uns von dieser Versicherung abraten

Auf gar keinen Fall. Du solltest auf jeden Fall eine Berufshaftpflicht versicherung haben.

Ich vermute, du würdest uns von dieser Versicherung abraten

Auf gar keinen Fall. Du solltest auf jeden Fall eine
Berufshaftpflicht versicherung haben.

Ich meinte, du würdest uns von dem Berater und ggf. der Versicherungsgesellschaft abraten.
Das eine Betriebshaftpflicht sinnvoll ist, war schon klar, doch mit dem oben genannten Ausschluss erscheint uns das irgendwie nicht so sinnvoll.
Jetzt müssen wir so schnell wie möglich - aber trotzdem durchdacht - eine passende Absicherung finden.

Gruß
Tato

Abend Tato!

Laut der befragten Versicherung werden Schäden, die aus der
beruflichen Tätigkeit heraus entstehen immer ausgeschlossen.

Genau so ist das auch bei allen Versicherungen mit denen ich geredet
habe. Wir haben zwar völlig verschiedene Tätigkeiten aber auch
alle Versicherungsfritzen haben bei mir, alles ausgeschlossen
was dem direkten Geschäft der Firma entspricht.

Es gab ein paar wenige die mir eine Produkthaftpflichtversicherung
verkaufen wollten, allerdings waren die Prämien jenseits von Gut
und Böse und USA war immer ausgeschlossen.

Ich habe eine Betriebshaftpflicht, weil auch so Sachen wie, „Besucher
stürzt über Kabel etc.“ abgesichert sind. Die Prämie hielt sich in
Grenzen, so das ich nicht wirklich über den weiteren Sinn nachgedacht
habe.

Gruß
Stefan

Hallo Tato,
für freie Berufe, wie z.B. Architekten und Ärzte, gibt es besondere Deckungskonzepte. Diese sichern auch Schäden durch deren Tätigkeit ab. Alles, was jedoch unter Pfusch einzuordnen wäre ist nicht absicherbar. Stell dir einfach die dafür nötige Kalkulation vor: unkalkulierbar. :smile:

Gruß
Marco

habe. Wir haben zwar völlig verschiedene Tätigkeiten aber auch
alle Versicherungsfritzen haben bei mir, alles ausgeschlossen
was dem direkten Geschäft der Firma entspricht.

Etwas zur Begriffsklärung. Als Unternehmer hast Du, wenn Du einen Auftrag annimmst, eine Erfüllungspflicht und eine Garantie- und Gewährleistungspflicht (hoffe die Begriffe sind juristisch korrekt). Diese beiden Punkte fallen unter das unternehmerische Risiko und sind nicht versicherbar. Haftpflicht ist etwas anderes und selbstverständlich versicherbar. Im Einzelfall mag es schwierig sein, bei einem Schadensfall zu entscheiden, ob es Erfüllungspflicht oder Haftpflicht des Unternehmers ist. Besonders schwieirg ist diese Unterscheidung bei KFZ-Werkstätten.

Es gab ein paar wenige die mir eine
Produkthaftpflichtversicherung
verkaufen wollten, allerdings waren die Prämien jenseits von
Gut
und Böse und USA war immer ausgeschlossen.

Ist in der Branche immer so.