ich habe in meinem Haus durch eine beauftragte Firma einen Wasserschaden erlitten. Die Betriebshaftpflicht ist eingetreten und will regulieren. Allerdings vertritt sie die Auffassung, dass eine fiktive Abrechnung über z.B. ein Gutachten nicht möglich ist.
Darf sie das?
Es liegt ein Sachschaden vor, oder nicht?
Sie kann also den Zeitwert festsetzen?
Muss die Versicherung die Kosten für einen von mir beauftragten Gutachter übernehmen?