Betriebshaftpflicht - Art der Regulierung

Guten Tag,

ich habe in meinem Haus durch eine beauftragte Firma einen Wasserschaden erlitten. Die Betriebshaftpflicht ist eingetreten und will regulieren. Allerdings vertritt sie die Auffassung, dass eine fiktive Abrechnung über z.B. ein Gutachten nicht möglich ist.

  1. Darf sie das?
  2. Es liegt ein Sachschaden vor, oder nicht?
  3. Sie kann also den Zeitwert festsetzen?
  4. Muss die Versicherung die Kosten für einen von mir beauftragten Gutachter übernehmen?

Danke für die Antworten.

  1. Darf sie das?

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube schon.

  1. Es liegt ein Sachschaden vor, oder nicht?

Das könnenw ir nicht beurteilen, Du hast ja nicht geschrieben, was passiert ist.

  1. Sie kann also den Zeitwert festsetzen?

Das ist der Maßstab für die Entschädigung.

  1. Muss die Versicherung die Kosten für einen von mir
    beauftragten Gutachter übernehmen?

Nicht in jedem Fall.

  1. Sie kann also den Zeitwert festsetzen?

Vielleicht wichtig:
Die Differenz zum evtl. Neuwert sollte über die eigene Hausratversicherung laufen.

Gruß
A.