Hallo,
Hat jemand Ahnung zum Thema Betriebshaftpflicht ?
Folgende Situation:
Aushilfsfahrer tankt falsch…Auto ist kaputt und wird repariert . Wer trägt den Schaden ? Die Betriebshaftpflicht oder eine andere Versicherung oder der Fahrer ?
Danke für Eure Antworten
Grüße
robbel
Was für ein Betrieb ist versichert?
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Hi,
mir ist nicht ganz klar geworden, wer der Arbeitgeber des Aushilfsfahrers ist und wem das Auto gehört.
Unterstelle ich mal, dass der Fahrer als Angestelltes des Fahrzeugbesitzers, das Fahrzeug selbst betankt hat, dann Pech gehabt. Arbeitgeber muß vermutlich zahlen (leichte Fahrlässigkeit des Fahrers unterstellt).
Gruß keki
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Hallo,
der Fahrer hat das Auto der Firma betankt , in der er als Aushilfsfahrer tätig war.
Muß er nun als Verursacher des Schadens dafür aufkommen oder etwa eine Betriebshaftpflicht Versicherung ?
Danke und Grüße
robbel
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der Fahrer hat das Auto der Firma betankt , in der er als
Aushilfsfahrer tätig war.
Muß er nun als Verursacher des Schadens dafür aufkommen oder
Nein, muß er nicht. Er wäre nur bei Vorsatz, oder unter Umständen bei grober Fahrlässigkeit haftbar zu machen.
etwa eine Betriebshaftpflicht Versicherung ?
Die Betriebshaftpflicht kommt dafür auch nicht auf, das diese nur für Schäden, die Dritten zugefügt wurden, eintritt. In diesem falle entstand der Firma ein Schaden durch einen Mitarbeiter, dafür steht keine Versicherung ein.
Hallo,
der Fahrer hat das Auto der Firma betankt , in der er als
Aushilfsfahrer tätig war.
Muß er nun als Verursacher des Schadens dafür aufkommen oder
etwa eine Betriebshaftpflicht Versicherung ?
Danke und Grüße
robbel
Hi,
Fahrzeugversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung scheiden wohl aus, wenn nicht entsprechende individuelle Einschlüsse vereinbart sein sollten (was insbes. in Kasko der Fall sein könnte, aber unwahrscheinlich ist für einen Pkw).
Ich bin jedoch der Meinung, dass der Fahrer für den Schaden aufkommen muss. Grundsätzlich haftet er für das was er tut, und ggü. dem Arbeitgeber ist diese Haftung m. E. nicht nur auf Vorsatz, sondern auch auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Zumindest wurde das grichtlich schon (mehrfach) so entschieden (Verwaltungsgericht Trier, AZ 1 K 1152/04.TR).
Grüße, M
Fahrzeugversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung
scheiden wohl aus, wenn nicht entsprechende individuelle
Einschlüsse vereinbart sein sollten (was insbes. in Kasko der
Fall sein könnte, aber unwahrscheinlich ist für einen Pkw).
Hi,
in Kasko halte ich es für ausgeschlossen, da hier wohl der „innere Betriebsschaden“ eingetreten sein dürfte.
Gruß keki
Hi,
was immer Du mit „innerem“ Betriebsschaden meinst… Wenn Betriebsschäden gedeckt sein sollten, wäre er m. E. aus dem Schneider, aber für Pkw gibt es so was eigentlich so gut wie nicht. Vermutlich wird er also selbst einspringen müssen.
Grüße, M
Hi,
was immer Du mit „innerem“ Betriebsschaden meinst… Wenn
Betriebsschäden gedeckt sein sollten, wäre er m. E. aus dem
Schneider, aber für Pkw gibt es so was eigentlich so gut wie
nicht.
…ich dachte an Maschinenversicherung…theoretisch…aber Du hast recht, beim PKW so gut wie nicht.
Vermutlich wird er also selbst einspringen müssen.
100% agree
Grüße, M
Gruß keki