sie hat sich in einem Nagelstudio beworben und ist angenommen worden auf selbsständiger basis, muss sie nun eine eigene betriebshaftpflichtversicherung haben, oder ist sie, das es ja nicht ihre kunden und auch nicht ihr geschäft ist, bei dieser firma versichert.
vielen dank für evtl.antworten.
gruß ribisli
Eine nette Anrede hat noch keiner Frage geschadet.
Viele Antworten hier erst garnicht wenn diese fehlt!
Also „Hallo“,
sie hat sich in einem Nagelstudio beworben und ist angenommen
worden
auf selbsständiger basis
Na wenn das mal nicht nach Scheinselbständigkeit schreit.
muss sie nun eine eigene
betriebshaftpflichtversicherung haben, oder ist sie, das es ja
nicht ihre kunden und auch nicht ihr geschäft ist, bei dieser
firma versichert.
Wenn diese Person das selbständig macht, dann muss sie sich auch selbst versichern.
Da der Kunde wohl nicht weiss, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt, wird dieser sein Schadenersatz in erster Instanz vom Inhaber des Nagelstudios verlangen (und vor Gericht auch relativ sicher gewinnen wenn der Inhaber sich weigern würde). Deshalb sollte zumindest die BHV des Inhaber Subunternehmer mitversichert haben.
vielen dank für evtl.antworten.
gruß ribisli
Gerne. Lass die Person lieber auf 400 EUR-Basis anstellen. Das ist zwar auch schon mies, aber besser als dieser Selbständigkeitsquatsch.
Grüße aus Saarbrücken vom unabhängigen Versicherungsmakler
Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)
http://www.versicherung-saarbrücken.de