Ein IT-Freiberufler F schliesst eine Betriebshaftplicht mit Versicherer V ab. Grundlage des Vertrages ist u.a. eine aktuelle Beschreibung seiner Tätigkeit (Ist-Stand).
Aus Sicherheitsgründen übermittelt F dann V bei jedem neuen Projekt die neue aktuelle Projektbeschreibung (unaufgefordert!)
[macht es rechtlich einen Unterschied, ob er das per E-Mail oder Brief macht?]
Können die Mitarbeiter von V im Schadensfall sagen
* sie hätten die Projektbeschreibungen nicht angefordert
* sie hätten die Projektbeschreibungen weggeschmissen
* die Schadensabwicklung würde ausschliesslich auf der ursprünglichen Beschreibung basieren (die dann ggf. nicht greift, weil F zwischenzeitlich mal etwas davon abweichendes „programmiert“ hat)?
Wie sieht der Fall aus, wenn V nach der ersten Projektbeschreibung die Annahme weiterer Beschreibungen ablehnt?
welche Risiken sind denn versichert? Was steht in den Versicherungsbedingungen?
In den AHB http://cms.slpag.de/fileadmin/user_upload/SLP_AHB_BH… steht:
3. Versichertes Risiko
3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
(1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers;
(2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasser-fahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs-vorsorgepflicht unterliegen; (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvor-schriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Ziff. 21 kündigen. 4. Vorsorgeversicherung
4.1 Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versichert.
(1) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
welche Risiken sind denn versichert? Was steht in den
Versicherungsbedingungen?
die gibt es ja so konkret nicht. Es ist eine hypothetische Frage.
Im Internet findet man mehr oder weniger, dass folgende Sachen versichert werden können und dass einige Versicherungen einige Sachen explizit nicht ausschliessen. Nehmen wir die mal für die Frage relevanten Punkte
* Implementierungsschäden inkl. Folgeschäden
* Tätigkeitsschäden
* Schäden durch fehlerhafte Produkte/Leistungen vor Abnahme
* Schäden durch fehlerhafte Dokumentation
* Schäden im Zzhg. mit vereinbarten Eigenschaften
* Kein Auschluss nicht ausreichend erprobter Erzeugnisse.
* Kein Ausschluss fuer nicht reproduzierbare Fehler.
* Kein Ausschluss von fehlenden Datensicherungsmassnahmen
…
(1) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach
Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb
eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der
Prämienrechnung erfolgen.
Soweit, so gut. Sofern man sich aber wie im Urprungsposting verhält und von sich aus - ohne Aufforderung - die aktuellen Projektbeschreibungen übermittelt, ist man dann in jedem Fall frei von den Vorwurf, man hätte der Versicherung etwas relevantes verschwiegen?
Würde sich das Risiko durch die neue Tätigkeit erhöhen, könnte ja die Versicherung entsprechend tätig werden … und den VN darauf hinweisen, dass eine höhere Prämie fällig ist oder der Versicherungsschutz entfällt.
Würde sich das Risiko durch die neue Tätigkeit erhöhen, könnte
Dafür gibt es die Vorsorgeversicherung, die in der entsprechenden Police enthalten ist (sein sollte). Risikoerhöhungen werden einmal jährlich abgefragt.
ja die Versicherung entsprechend tätig werden … und den VN
darauf hinweisen, dass eine höhere Prämie fällig ist
Die Versicherung von jedem einzelnen Projekt zu informieren, ist etwas übertrieben, da muß halt die Tätigkeitsbeschreibung so abgefaßt werden, dass sie das Tagesgeschäft abdeckt.
Die Versicherung von jedem einzelnen Projekt zu informieren,
ist etwas übertrieben,
das damit für den Versicherungsvermittler mehr Arbeit aufkommt ist klar.
da muß halt die Tätigkeitsbeschreibung
so abgefaßt werden, dass sie das Tagesgeschäft abdeckt.
Nur hat man als Freiberufler nunmal das Problem, dass man heute vielleicht „Software zum Handeln von Finanzinstrumenten“ programmiert (Risiko 8) und einen Monat später „Software zum Steuern einer Einlassmaschine im Medizinbereich“ (Risiko 10), wiederum einen Monat später „Software zum Zählen von Kartoffeln in einem Agrarbetrieb“ (Risiko 1)
[Risikoklassen von 1-10, 1 niedrig, 10 am höchsten]
Nur weiß der Freiberufler -sofern er branchenunabhängig ist- nicht, was er im nächsten Projekt tatsächlich macht.
Die gängigen Versicherungen verlangen aber eine exakte Spezifikation, was man denn so macht, womöglich noch mit einer noch exakteren Aufteilung auf deren interne Risikobereiche (da könnte man nun 100% Bankwesen eintragen, im nächsten Projekte müßte man dann aber 100% Medizin angeben, usw).
Was wäre denn deiner Meinung nach ein geeigneter Begriff, um all dieses zu umschreiben und im „grünen“ Bereich zu liegen?
das damit für den Versicherungsvermittler mehr Arbeit aufkommt ist klar.
Dem ist das egal, der leitet das an die Vertragsabteilung weiter, die muß sich damit rumschlagen.
Nur weiß der Freiberufler -sofern er branchenunabhängig ist-
nicht, was er im nächsten Projekt tatsächlich macht.
Das ist wohl wahr, deswegen muß die Beschreibung umfassend sein (z.B. SW für verschiedene Branchen) und die Versicherung wird die risikanteste Variante tarifieren.
könnte man nun 100% Bankwesen eintragen, im nächsten Projekte
müßte man dann aber 100% Medizin angeben, usw).
Dann gibt man beides an, die Versicherung wählt dann das höhere Risiko aus.
Was wäre denn deiner Meinung nach ein geeigneter Begriff, um
all dieses zu umschreiben und im „grünen“ Bereich zu liegen?
beratung von gewerblichen Risiken gehört nicht in so ein Forum, das muß vor Ort von einem sachkundigen Kollegen geleistet werden.