Hallo,
angenommen der Ehepartner mietet vom Partner eine größere Immobilie um sein Gewerbe (Friseur) darin auszuüben. Mietvertrag und Mietzahlung selbstverständlich.
Der Mieter macht dann eine Personaleingangstüre durch zu festem zuschlagen kaputt (Isolierglas ca. 500,- EU mit Einbau).
Die Betriebshaftpflichtversicherung des Mieters springt nicht ein, weil der Schaden angeblich nicht gedeckt wäre, und verweist auf die Klausel 7.6 im Vertrag. Der Vertrag geht aber nur bis zu 7.5. ;-(
Das ist doch oben der klassische Fall, wogegen doch genau eine solche Versicherung abgeschlossen wird - oder?
Versicherung: Volkswohlbund - seit 5 Jahren (Schadenfrei) ca. 200,-/p.a.
DANKE
Wie geht man bei einem solchen Fall vor?