Betriebshaftpflicht verweigert Schadenübernahme

Hallo,
angenommen der Ehepartner mietet vom Partner eine größere Immobilie um sein Gewerbe (Friseur) darin auszuüben. Mietvertrag und Mietzahlung selbstverständlich.

Der Mieter macht dann eine Personaleingangstüre durch zu festem zuschlagen kaputt (Isolierglas ca. 500,- EU mit Einbau).

Die Betriebshaftpflichtversicherung des Mieters springt nicht ein, weil der Schaden angeblich nicht gedeckt wäre, und verweist auf die Klausel 7.6 im Vertrag. Der Vertrag geht aber nur bis zu 7.5. ;-(

Das ist doch oben der klassische Fall, wogegen doch genau eine solche Versicherung abgeschlossen wird - oder?

Versicherung: Volkswohlbund - seit 5 Jahren (Schadenfrei) ca. 200,-/p.a.

DANKE

Wie geht man bei einem solchen Fall vor?

Hallo,
angenommen der Ehepartner mietet vom Partner eine größere
Immobilie um sein Gewerbe (Friseur) darin auszuüben.
Mietvertrag und Mietzahlung selbstverständlich.

Der Mieter macht dann eine Personaleingangstüre durch zu
festem zuschlagen kaputt (Isolierglas ca. 500,- EU mit
Einbau).

Die Betriebshaftpflichtversicherung des Mieters springt nicht
ein, weil der Schaden angeblich nicht gedeckt wäre, und
verweist auf die Klausel 7.6 im Vertrag. Der Vertrag geht aber
nur bis zu 7.5. ;-(

Hallo,

vermutlich will die Versicherung darauf hinweisen, dass hier ggf. die Glasversicherung einzuspringen hätte; man kann sich aber 7.6 ja besorgen und nachlesen, mit welcher Begründung hier nicht gezahlt werden soll.

Alles Weitere wäre m.E. hier spekulativ.

Schönen Tag.

Das ist doch oben der klassische Fall, wogegen doch genau eine
solche Versicherung abgeschlossen wird - oder?

Versicherung: Volkswohlbund - seit 5 Jahren (Schadenfrei) ca.
200,-/p.a.

DANKE

Wie geht man bei einem solchen Fall vor?

Nachlesen, was 7.6 ist bzw. Versicherungsgesellschaft kurz anrufen und hinweisen, das 7.6 fehlt oder den Versicherungsvertreter kurz anläuten,die wissen es besser.

Dafür gibt es eine Glasversicherung, diese wird bei Gewerbebetrieben über die Betriebsinhaltsversicherung mit abgeschlossen.

In der Betriebshaftpflichtversicherung ist dies definitiv nicht mitversichert.

Beste Grüße!

Hallo,

in der Haftpflicht gilt: Es ist nichts versichert, was eigenständig versicherbar wäre.

Da hier eine Glasversicherung (respektive Inhaltsversicherung mit entspr. Einschluss) einspringen würde ist die Aussage des Versicherers durchaus richtig.

Grüße

Lars Grimm

Da es sich um einen versicherbaren Schaden handelt, könnte man um eine Kulanzzahlung bitten. (Und die Glasversicherung abschließen)

Danke für die informativen Antworten.
Denke, das konnte man dann klären.

Wobei die Idee mit der Kulanzübernahme interessant ist.
Ob das wohl wirklich geht?