Betriebshaftpflicht...Wasserschaden

Habe vor einigen Tagen schon hier geschrieben.
Es geht um einen Wasserschaden, der nach der Montage meiner Küche aufgetreten ist. Der Monteur hat das Eckventil wohl nicht korrekt gesetzt, und ich bin drei Monate nicht in der Wohnung gewesen. Tja in der Zwischzeit ist also das Wasser gelaufen und hat bei mir wie auch bei meinem Nachbar unter mir einen erheblichen Schaden angerichtet. Leider habe aber auch ich nicht das Ventil zugedreht. Das ist eine Sache die mir immer noch Kopfschmerzen bereitet, ist es richtig das ich mitverantwortlich bin?
Und wie ist das mit meiner Abwesenheit?
Habe in der Zwischenzeit nicht kontrolliert.
Und meinem Nachbarn ist es auch erst nach den drei Monaten aufgefallen.
Nun habe ich gehört, das der Monteur wohl eine Betriebshaftpflicht hat. Was ist das und in welchem Fall wird sie wohl aufkommen??
Oder zahle ich den Schaden wohl doch selber, da ich mich solange nicht um die Wohnung gekümmert habe??
Denn wenn ich ja anwesend gewesen wäre, wäre mir wohl aufgefallen, das was falsch läuft.
Wie stehen meine Chancen?
Und was ist mit dieser Betriebshaftpflicht?
Was hat die zu bedeuten?

Danke für Eure Hilfe,

Erika

Hallo Erika,

im ersten Durchgang ist es unerheblich, ob der Monteur eine Betriebshaftpflichtversicherung hat oder nicht. Wenn er nachweislich gepfuscht hat, ist er für die Folgen grundsätzlich verantwortlich.
Es ergeben sich aber mindestens 2 Probleme:

  1. Der Nachweis für den Pfusch. Die Arbeit liegt Monate zurück und zwischenzeitlich hat sich jemand wieder am Eckventil zu schaffen gemacht.
  2. wenn der Pfusch nachgewiesen werden kann, ist es fraglich, ob der Monteur (oder seine Versicherung) für den Schaden in voller Höhe aufkommt, angesichts der langen Zeit, in der die Wohnung unbeaufsichtigt war.

Ob Dich ein Mitverschulden trifft, weil Du vor langer Abwesenheit nicht die Eckventile sämtlicher Wasser-Zapfstellen zugedreht hast, halte ich für eher unwahrscheinlich. Anders wäre sicher zu beurteilen, wenn Du einen nicht besonders gesicherten Waschmaschinenschlauch monatelang unbeaufsichtigt unter Druck läßt.

Gruß

Wolfgang

Hallo Erika,

ergänzen will ich noch,

  1. daß wenn der Nachbar schadenansprüche an dich geltend macht, du diesen schaden ja unabhängig der Betriebshaftpflichtversicherung der Firma, deiner eigenen Privathaftpflichtversicherung melden kannst, das wäre ein fall, mit dem sie sich befassen muss und wohl auch zahlt, wenn dich ein verschulden trifft. Abgesehen davon, wehrt deine PHV auch unberechtigte Ansprüche Dritter ( hier dein Nachbar ) ab ( sozusagen eine Rechtsanwaltsfunktion ).

  2. Den Schaden an deinem Hausrat ist ein Fall für deine Hausratversicherung, wenn du eine hast.

  3. Der Schaden am Gebäude, der evtl noch vom Hauseigentümer kommen kann, auch deiner Haftpflicht melden.

  4. 1-3 zählt für den Fall, daß der Inst.Firma kein Verschulden nachzuweisen ist. Wenn die Firma, bzw. deren Versicherung für den Schaden aufkommt, dann kanst du, was den Schaden an deinem Eigentum betrifft, dort ebenso (zeitwertig) geltend machen.

Gruß vom Ex(!)-Schadenaußenregulierer

Winni

Wie stehen meine Chancen?
Und was ist mit dieser
Betriebshaftpflicht?
Was hat die zu bedeuten?

Danke für Eure Hilfe,

Erika

Wie stehen meine Chancen?
Und was ist mit dieser
Betriebshaftpflicht?
Was hat die zu bedeuten?

Danke für Eure Hilfe,

Erika