Betriebshaftpflicht: Zahlungsnachweis, sonst kein Geschäft

Ist es wahr, dass man nur VOR Vertragsabschluss einen Bauunternehmer auffordern kann, den Zahlungsnachweis für seine Betriebshaftpflicht zu erbringen, oder kann man das auch, wenn man den Vertrag bereits abgeschlossen hat?
Muss er innerhalb des Vertragsverhältnisses wirklich keinen Zahlungs-Nachweis vorlegen, evtl. sogar als Kopie?
Ich erfuhr gesprächsweise, dass viele das vor Vertragsabschluss fordern, sonst treten sie nicht in ein Vertragsverhältnis mit dem Bauunternehmer ein.
Visit

Moin,

in Zeiten von überquellenden Auftragsbüchern und sterbenden Handwerksbetrieben (wegen Nachwuchsmangel) ist es zunehmend schwieriger, als Auftraggeber seine kompletten Wünsche durchzusetzen. Klar ist es extrem sinnvoll, sich einen Zahlungsnachweis über die Betriebshaftpflicht zu beschaffen. Aaaber, wie oft kommt es vor? Ich bin schon einige Jahre in der Baubranche unterwegs, aber musste noch nie einen Zahlungsnachweis erbringen. Was natürlich üblich ist, ist die Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft, der Nachweis der Unternehmereigenschaft nach §13 b UStG und §48 UStG, die Fachbauleitererklärung usw.
Dann kommt es natürlich noch darauf an, ob die Bauleistung nach VOB oder BGB erfolgt.

Soon

Natürlich muss man das VOR dem Vertrag einfordern. Es ist dann doch Vertragsbestandteil.
Erst nach Wochen fragen kann man schon und wenn eine besteht wird man das dem Kunden auch bestätigen, nur kann man dann nicht mehr verlangen, dass so eine VS bestehen muss oder gar dass eine noch abgeschlossen werden muss.

Vielfach wird stillschweigend vorausgesetzt es besteht immer eine solche VS, sei es bei Kfz-Werkstatt wenn man dort seinen Wagen zur Inspektion gibt. Oder selbst beim Arzt oder Architekten. Die beiden müssen zwar eine solche VS von „Standes wegen“ haben, aber es bedeutet (leider) nicht im Schadenfall ist auch eine da. Da gab es schon Fälle wo Kunden im Regen standen.

Haften muss man bei verschuldetem Schaden immer, nur könnte diese Firma ja zahlungsunfähig werden. Das soll mit einer VS verhindert werden. Deshalb wäre es schon wichtig, man lässt sich das vorher bestätigen und fragt noch bei der VS direkt nach (Kunde kann ja inzwischen gekündigt worden sein !).

MfG
duck313

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at :Duck313:
Lieber Teilnehmer,
vielen Dank für die deutliche Klarstellung, was in der Praxis so alles vorkommen kann. Das war sehr hilfreich.

Und auch dem Dr.Soon vielen Dank!

Viele Grüße
visit

der Dr. Soon. Sie ist eine „sie“. Eine nette übrigens.

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