Betriebshaftpflichtversicherung

Hallo,

ich arbeite nebenbei als selbständiger Unternehmensberater und berate Unternehmen im Bereich des Online-Marketings.
Da ich für Fehler bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haften muss, habe ich mir überlegt, dieses Risiko über eine Betriebshaftpflichtversicherung abzudenken (zumindest die grobe Fahrlässigkeit).
Nebenbei macht auch eine Betriebshaftpflicht Sinn, wenn ich etwas im Betrieb kapputt mache. Liege doch da richtig?

Meine Frage ist nun, ob ich für jeden Auftrag eine extra Versicherung abschließen kann oder ob es nur Jahrespolicen gibt?

Habe ich auch Versicherungsschutz, wenn ich mit dem Kunden den Beratungsvertrag schließe und VOR dem eigentlichen Einsatz die Versicherung abschließe?

Welche Gesellschaft könnt ihr hierfür empfehlen und wie hoch sollte die Versicherungssumme gewählt werden?

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß

Thomas

Hallo,

in deinem Fall (Unternehmensberatung) brauchst du erstmal eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, da die Vermögensschadenabdeckung in einer „normalen“ Betriebshaftpflicht wahrscheinlich nicht ausreicht.

Eine BHV deckt jedoch keine Schäden ab, die du selbst in deiner Firma verursachst. Wenn du aber beim Kunden bist und dort eine Vase runterwirfst, dann greift die Betriebshaftpflicht.

Die Versicherung greift nach Abschluss für alle Ansprüche die gegen dich gestellt werden, ob berechtigt oder unberechtigt. Ausschlaggebend ist, wann der Anspruch gestellt wird, nicht wann der Schaden passiert ist.

Wenn du weitere Infos haben willst, schreib mir einfach ne Mail…

Grüße

Lars

Hallo Thomas Jung,

ich arbeite nebenbei als selbständiger Unternehmensberater und
berate Unternehmen im Bereich des Online-Marketings.

Frage vorab: Haben die Firmen ihren Sitz in D oder werden auch Firmen im Ausland beraten? Dies ist im weiteren Verlauf noch von Bedeutung.

Da ich für Fehler bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haften
muss, habe ich mir überlegt, dieses Risiko über eine
Betriebshaftpflichtversicherung abzudenken (zumindest die
grobe Fahrlässigkeit).

Wie schon vermutet, lässt sich der Vorsatz nicht abdecken (Achtung: damit ist auch der VORWURF eines Vorsatzes nicht versichert). Aber auch die hier angesprochenen Beratungsfehler aufgrund Fahrlässigkeit werden nicht über eine BHV, sondern über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gedeckt. Leider/Zum Glück gibt es hier gewisse Grenzen des Versicherungsschutzes: So ist in aller Regel z.B. versichert, wenn es aufgrund einer fehlerhaften Kosten-Nutzen-Analyse zu einer Fehlberatung kommt.
Werden aber andererseits Erfolgszusagen getroffen, die dann nicht eingehalten werden, oder erbringt der Unternehmensrater unzulässige Rechtsberatungen, so gibt es hierfür keinen Versicherungsschutz.

Nebenbei macht auch eine Betriebshaftpflicht Sinn, wenn ich
etwas im Betrieb kapputt mache. Liege doch da richtig?

Das genau ist der Kern einer BHV: Deckungsschutz für Personen- und Sachschäden sowie eventuelle Folgeschäden (Anmerkung: Ich verwende in diesem Zusammenhang absichtlich nicht den in vielen Bedingungen nachzulesenden Begriff der Vermögensschäden, weil dies nichts mit dem Thema zu tun hat und nur zu Verwirrung führen würde.).:

Meine Frage ist nun, ob ich für jeden Auftrag eine extra
Versicherung abschließen kann oder ob es nur Jahrespolicen
gibt?

Die Vermögensschadenhaftpflicht wird i.a.R. „pauschal“ für die Tätigkeit abgeschlossen, nicht für einzelne Projekte. Aber Achtung: Die meisten (zumindest mir bekannt sogar alle) Versicherer bieten nur Versicherungsschutz im Inland - daher die Frage vom Anfang.

Habe ich auch Versicherungsschutz, wenn ich mit dem Kunden den
Beratungsvertrag schließe und VOR dem eigentlichen Einsatz die
Versicherung abschließe?

Das lässt sich ohne weitere Kenntnisse sowohl der abzuschließenden Beratungsverträge als auch der Bedingungen des späteren Versicherers nicht beantworten.:

Welche Gesellschaft könnt ihr hierfür empfehlen und wie hoch
sollte die Versicherungssumme gewählt werden?

Eine einzelne Versicherungsgesellschaft kann und wird hier wohl (hoffentlich) niemand empfehlen. Die Versicherungssummen bewegen sich meist zwischen 50.000 und mehreren Millionen Euro. Das kommt auf das abzusichernde Risiko und die Bereitschaft des Unternehmensraters hierfür Versicherungsbeiträge zu bezahlen an. (Anders bei Pflichtversicherungen für Anwälte, Steuerberater, etc.: Hier gibt es gesetzlich vorgschriebene Mindestversicherungssummen.)

Welche Kosten kommen auf mich zu?

s.o.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Meine Frage ist nun, ob ich für jeden Auftrag eine extra
Versicherung abschließen kann oder ob es nur Jahrespolicen gibt?

Es gibt nur Jahrespolicen.

Habe ich auch Versicherungsschutz, wenn ich mit dem Kunden den
Beratungsvertrag schließe und VOR dem eigentlichen Einsatz die
Versicherung abschließe?

Klar, wann willst Du die Versicherung denn sonst abschließen ?

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Für die Haftpflicht wird ein dreistelliger Betrag fällig, die schon empfohlene Vermögensschadenshaftplficht könnte teurer werden.