Betriebshaftpflichtversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

ein selbständiger Unternehmer transportiert im Auftrag eines Kunden Material zu einem Veranstaltungsort, um es dort für diesen aufzubauen. Das Fahrzeug (z.B. LKW) ist vom Kunden bei einer Verleihfirma gechartert worden und wird dem Subunternehmer für den Zeitraum der Verrichtungen zur Verfügung gestellt. An dem Fahrzeug ensteht ein Schaden. Kann dieser Schaden durch die Betriebshaftpflicht des Subunternehmers reguliert werden?

Grüße Meico

Hallo Meico,

die Frage ist etwas knifflig, weil es auf die jeweiligen Versicherungsverträge und auch auf die Art des Schadens ankommt. Ist der Schaden z. B. direkt durch’s Fahren entstanden, dann geht dies keinesfalls über die Betriebshaftpflicht, sondern muss über die Kfz-Versicherung des Verleihers des Lkw laufen.

Wenn es sich um einen anderen Schaden handelt, dann ist die Frage, ob dieser von der Betriebshaftpflicht gedeckt wird. Häufig sind z. B. sog. „Be- und Entladeschäden“ ausgeschlossen, dann kann also auch nicht über die Betriebshaftpflicht reguliert werden.

Wenn der Fahrer einfach nur das Polster oder die Armaturen oder ähnliches beschädigt hat, dann wäre das ein klassischer Fall für dessen Betriebshaftpflicht.

Insofern müsste man hier die Details kennen/klären.

Gruß

Alex

Hallo Alex!

Herzlichen Dank für die ausführliche Info!

Die betreffende Betriebshaftpflicht schließt Be- und Entladeschäden ein. Angenommen, der Stoßfänger hat vorne auf ein Hindernis aufgesetzt und die Frontverkleidung wurde beschädigt. Verursacht durch Betätigung der Niveauregulierung (Absenken) und anschließende Gewichtsverlagerung durch Beladevorgang. Da sich das Fahrzeug in diesem Falle nicht durch Motorkraft bewegt hat, handelt es sich um eine Fehlbedienung (ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
Damit wäre es ein Ladeschaden?

Grüße
Meico

Tja, genau hier kommen wir an den Punkt, wo die Entscheidung letztendlich beim Versicherer liegt. Die Definition von Be- und Entladen fasst nicht jeder Anbieter gleich. Damit hat man natürlich viel Spielraum das ganze unter die ausgeschlossenen Schäden zu buchen.

Hier bringt u. U. wirklich nur die Meldung beim Haftpflichtversicherer Klarheit. Meine Einschätzung wäre in dieser Hinsicht nicht viel Wert.

Toi toi und Gruß

Alex

Hallo Alex!

Ok, vielen Dank für Deine Einschätzung!

Da ist es immer gut, wenn man einen loyalen Versicherungsmakler hat. So lässt sich auch eine Lösung für das Problem finden… (-:

Thanx
Meico

Da sprichst du mir aus dem Herzen (auch wenn ich das als Makler natürlich sagen muss). Aber mit einem Vertreter der jeweiligen Gesellschaft hätte man es in so einem Fall definitiv etwas schwerer. Warum soll der seiner Gesellschaft schaden und versuchen, für den Kunden Leistungen zu bekommen?! Das passiert meist nur, wenn man ein wirklich guter Kunde ist.

Der Makler hingegen ist sogar verpflichtet, sich für den Kunden einzusetzen!! Und wenn du/ihr/der Betroffene einen habt, umso besser.

Gruß nochmal.

Alex