Betriebshaftpflichversicherung schadensregulierung

hallo lieber experte.

mir wurde bei einem windstoß ein werbeaufsteller eines geschäftes an meinen auto geschlagen.
nun wurde mir von der betriebshaftpflicht versicherung des geschäftes die schadenssumme überwiesen, aber nicht komplett. die mehrwertsteuer wurde abgezogen sowie 250 euro selbstbeteiligung welche ich mir von dem geschäftsinhaber holen solle.

nun zu meiner frage. ist diese art der abwicklung korrekt, üblich? ich bin ja privatmann, wenn ich den schaden später reparieren lasse fällt bei meiner rechnung ja auch die mwst an…

viele grüße, klaus kossack

Ja,diese Handhabung bezüglich der Mehrwertsteuer ist korrekt. Da Sie den Schaden noch nicht habeb beheben lassen, ist keine Dientleistung angefallen und somit keinerlei Mwst. angefallen. Hätten Sie den Schaden repaieren lassen wären diese 19% mit überwiesen wurden. Bei den 250,00€ vermute ich, es handelt sich un die Selbstbeteiligung des Verursachers, welche sie von ihm erhalten müssten. Ich denke, er wird es auch bezahlen.

ein schönes Wochenende wünscht
Versicherungsmaklerbüro Andreas Schöbel

vielen dank für die schnelle info. prima.

wünsche auch ein schönes wochenende,

klaus kossack

Wenn Du zufrieden bist, dann bewerte mich bitte,
Gruß, Andreas

1 Like

Hallo,

ja, das ist so i. O.

die mehrwertsteuer wurde abgezogen

So lange noch keine Reparaturrechnung vorliegt und die MwSt somit tatsächlich angefallen ist, wird nur netto erstattet.

sowie 250 euro selbstbeteiligung welche ich mir
von dem geschäftsinhaber holen solle.

Da ist wohl eine SB vereinbart… dann das Abrechnungsschreiben des VR an den Laden schickem mit Bankverbindung.

Bei Problemen: ab zum Anwalt, da hier keine Rechtsberatung möglich ist.

Grüße, M

Wahrscheinlich hat der Geschäftsinhaber €250,00 Selbstbeteiligung. D. h.: Siemüssen das Geld tatsächlich von Ihm holen.
Zur Mwst: sowohl die Versicherung, als auch der Geschäftsinhaber müssen Ihnen die MWST auf ihren Anteil bezahlen.
Diesen Trick versuchen leider immer wieder einige Versicheungen. Hartnäckig bleiben.

Viel Erfolg

Hallo,
ja völlig korrekt.
Früher wurde alles inkl. MWsT minus SB abgerechnet (nach Gutachten bzw. Kostenvoranschlag). Heute ohne MWsT, wenn Du später eine Handwerkerrechnung vorlegst, wird die MWsT erstattet. Den Selbstbehalt, mußt Du dir von der Firma holen. OK?
Gruß Egon

hallo lieber experte.

Hallo lieber Fragende!

mir wurde bei einem windstoß ein werbeaufsteller eines
geschäftes an meinen auto geschlagen.
nun wurde mir von der betriebshaftpflicht versicherung des
geschäftes die schadenssumme überwiesen, aber nicht komplett.
die mehrwertsteuer wurde abgezogen sowie 250 euro
selbstbeteiligung welche ich mir von dem geschäftsinhaber
holen solle.

nun zu meiner frage. ist diese art der abwicklung korrekt,
üblich? ich bin ja privatmann, wenn ich den schaden später
reparieren lasse fällt bei meiner rechnung ja auch die mwst
an…

Diese Abwicklung ist vollkommen korrekt. Nach erfolgter Reparatur kann man mittels der Rechnung die noch nicht überwiesene MwSt beim Versicherer einfordern.

Hintergrund ist, dass wenn man das Auto nicht reparieren lassen würde, der Schaden ja auch nur in Höhe des Nettobeitrages vorliegt. Die MwSt ist ja quasi nur eine Verteuerung von Vater Staat, die erst anfällt, wenn man reparieren lässt (wozu man ja nicht verpflichtet ist).

viele grüße, klaus kossack

Auch am Sonntag - viele Grüße
Claude Burgard
http://www.versicherung-saarland.de

Lieber Klaus,

die 250 Euro Selbstbeteilligung müssen Sie sich in der Tat vom Gewerbetreibenden zurückholen.
Um die MwSt erstattet zu bekommen, müssen Sie das Auto tatsächlich reparieren lassen und der Versicherung die Rechnung (mit MwSt) vorlegen. Ganz einfach, oder?
Auch wenn Ihnen eine Privatperson in’s Auto fährt, zahlt die Kfz-Haftpflicht beim Kostenvoranschlag nur den Netto-Betrag ohne MwSt. Nur bei tatsächlicher Reparatur wird die MwSt auch tatsächlich fällig

Hallo Herr Kossack,

die einfachste Variante der Schadensregulierung ist die Reparatur zu beauftragen und eine Abtretungserklärung bei der Werkstatt zu unterschreiben. Damit haben Sie dann mit dem Vorgang nichts mehr zu tun.
Die Mehrwertsteuer wird grundsätzlich nur dann erstattet, wenn die Reparatur auch durchgeführt wird. Die Mehrwertsteuer geht schlussendlich ja an den Staat und dient nicht der Bereicherung eines Einzelnen.
Sollten Sie den Schaden jetzt nicht, jedoch später reparieren lassen, so können Sie die MwSt. auch später noch fordern (ich glaube max. 2 Jahre). Für den Unternehmer ist die MwSt. ein durchlaufender Posten. D.H. er bekommt diese vom Staat wieder, unter der Voraussetzung, dass er eine Rechnung mit MwSt. vorlegen kann. Deswegen wird der schädigende Unternehmer, wenn er schlau ist, Ihnen die MwSt. auch nur gegen Vorlage einer Rechnung erstatten.
Bevor Sie auf falsche Gedanken kommen: Sie sind als Privatperson nicht berechtigt eine Rechnung über MwSt. auszustellen und würden sich damit strafbar machen! Ihre Rechnung würde auch durch das Finanzamt nicht anerkannt werden.
Haben Sie jedoch eine Reparaturrechnung, die die MwSt. ausweist und Sie wollen diesen Betrag haben, dann müssten Sie die Rechnung an den Unternehmer geben und dieser gibt Ihnen den Mehrwertsteuerbetrag.
Die Selbstbeteiligung muss Ihnen der Schädiger auch ohne Vorlage einer Rechnung auszahlen. Sie müssen hierfür eine Quittung unterzeichnen.
Die Abwicklung ist seitens der Versicherung sehr ungeschickt. Normalerweise hätte diese den Nettobetrag auszahlen sollen und die Selbstbeteiligung beim Versicherungsnehmer wieder einfordern sollen.

hallo,

natürlich ist die Mehrwertsteuer zu erstatten bei Privatpersonen und der Selbstbehalt betrifft den Versicherungsnehmer nicht den Geschädigten.

Deshalb sofort Widerspruch einlegen, der Versicherung eine Frist von 10 Tagen zur vollständigen Zahlung einräumen und mit der Übergabe an einen Anwalt Druck machen. Dann sollte es klappen.

Versicherungen wollen nur kassieren aber nicht zahlen.

Gruss Mario

Hallo,
wenn die Betriebshaftpflicht eine SB hat, dann stimmt die Regulierung. SB ist zwar unüblich bei einer Betriebshaftpflicht, aber ok.
Die Mehrwertsteuer wird erst erstattet, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist,
viele Grüße
Andreas

Hallo, ohne MWST wird erstattet wenn keine Reparaturrechnung eingereicht wird. Daß man sich den Policenselbstbehalt als Geschädigter beim Verursacher holen soll habe ich noch nie gehört. Das ist ja wohl eher eine Angelegenheit zwischen Versicherungsunternehmen und seinem Kunden. Nebenbei, bei der Schadenschilderung wäre ich an Ihrer Stelle trotzdem froh eine Entschädigung erhalten zu haben. Wo liegt denn hier ein Verschulden des Geschäftsinhabers vor? viele Grüße Matthias Patzak, Freiburg

Die Vorgehensweise ist üblich, aber nicht korrekt. Sie müssen sich als PRivatperson der Versicherung zu erkennen geben und dann die MWSt verlangen. Die SB sollte allerdings ebenfalls ausgekehrt werden. Sicher ist die in den AGB der Gesellschaft geregelt, lassen sie sich das doch mal zeigen. Auf die Frage: „Wo steht denn das bei IHnen“ kommt meist keine Antwort und stattdessen die Zahlung. Bitte aber nur als praktischen Tip verstehen.

Gruss
Norman

Hallo Klaus,
grundsätzlich erfolgte die Schadenregulierung so richtig. Sie bekommen die MwSt. nachgezahlt-wenn Sie die Rechnung dann später einreichen. Etwas ungewöhnlich, aber nicht falsch ist der Abzug des SB von 250€, normalerweise gehen hier die guten Gesellschaften in Vorleistung und holen sich den SB vom Versicherungsnehmer, aber wie gesagt, alles korrekt wie Du geschrieben hast.
VG WB

Sehr geehrter Herr Kossack,
soweit mir bekannt, geht dies in Ordnung.
Sie sind als Geschädigter aber nicht als Privatman deklariert!

MFG
S.Lukas

Hallo Klaus,

Das hört sich nach einem Fall für die Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.de) an.

Mit internetten Grüßen,

A. Schmidt
Online … http://www.nordpower.org

Hallo,
dass die MWSt nicht mit überwiesen wird ist i.O., da die Versicherung auf basis eines Reparaturangebotes geleistet hat. Sobald Sie den Schaden beseitigen lassen un eine ordentliche Rechnung vorlegen können, wir Ihnen die Summe incl. MWSt gezahlt. Unglücklich ist die Lösung, dass Sie sich die Selbstbeteiligung direkt vom Schadenverursacher holen sollen. Ein Schuldanerkenntnis liegt aber durch die Zahlung der Haftpflichtversicherung vor.
MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Das stimmt so. Denn der Anspruch von dir besteht ja gegenüber dem Geschäftsinhaber. Und der zahlt für den beglichenen Schaden keine Mehrwertsteuer, wenn er ihn denn bezahlt.
Du musst also die Selbstbeteiligung und die Steuer (Die er ja"erstattet" bekommt) also selber beim Ladeninhaber eintreiben.