hallo lieber experte.
mir wurde bei einem windstoß ein werbeaufsteller eines geschäftes an meinen auto geschlagen.
nun wurde mir von der betriebshaftpflicht versicherung des geschäftes die schadenssumme überwiesen, aber nicht komplett. die mehrwertsteuer wurde abgezogen sowie 250 euro selbstbeteiligung welche ich mir von dem geschäftsinhaber holen solle.
nun zu meiner frage. ist diese art der abwicklung korrekt, üblich? ich bin ja privatmann, wenn ich den schaden später reparieren lasse fällt bei meiner rechnung ja auch die mwst an…
viele grüße, klaus kossack