Betriebsinterna unter Kollegen

Hallo,

bitte um rat bei folgendem Fall.

AN klagt gegen Kündigung und gewinnt. AG muss den AN nun wieder beschäftigen. Der AN hat ein sehr gutes Verhältnis zu den Kollegen. Nun haben die Kollegen vom AG gesagt bekommen, sie dürfen keine Betriebsinterna an den einen bestimmten AN weitergeben. Andernfalls würde er abmahnen und anschließend kündigen.

Ist es tatsächlich ein Abmahnungs- bzw Kündigungsgrund wenn man mit den Kollegen über Betriebsinterna spricht, auch wenn der AG es verboten hat?

Gruß
Coonie

Gute Frage, aber ich denke mal, daß in einem Team sowieso alles irgendwann durchsickert und es sehr schwer werden wird für den AG, welchen AN er wegen was genau abmahnt. Beweise hat er ja nicht, wenn nicht einer die Betriebs-Petze ist :smile:

Was natürlich anders gelagert wäre, wenn Mitarbeiterin XY die Lohnabrechnungen macht und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und plötzlich Mitarbeiter Z alle Gehälter auswendig runterbeten kann :smile: Da ist natürlich die Frage, wie der Mitarbeiter sonst an diese Infos gekommen ist.

Hoi.

Im Prinzip gelten im Arbeitsleben alle Datenschutzrichtlinien, manchmal auch spezielle wie beim Steuerrecht(z.B. Gehaltssachbearbeiter). Wer dagegen verstößt, kann entsprechend abgemahnt und letztendlich gekündigt werden.

Tatsächlich kann es bereits ein Verstoß sein, wenn ein Zimmernachbar einer Abteilung einem anderen etwas erzählt. Wenn ich z.B. die Firmen A bis E betreue, geht es auch meinen Kollegen, der die Firmen F bis M betreut, nichts an, das die Firma C um Ratenzahlung gebeten hat.

Natürlich ist der Beweis, wer was erzählte, nicht leicht zu führen. Aber im dem fiktiven Unternehmen scheint ja viel Druck gemacht zu werden, dann sagt auch ein Kollege gegen den anderen aus…

Ciao
Garrett

Hallo,

blöde Firma.
Ich frage mich, weshalb der AG den AN nicht einfach freistellt (gegen Geld und Abfindung natürlich).
Niemand kann den AG zwingen, den AN weiterhin zu beschäftigen.