ich habe im juni meine arbeit verloren und habe mittlerweile einige bewerbungen geschrieben.
von einem unternehmen hieß es so:
„[…] Gerade wenn Ihnen aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wurde, haben Sie einen Anspruch auf ein entsprechendes Schreiben, welches diese Tatsache belegt. […]“
jetzt meine frage: ich kann doch nicht von meiner alten arbeit ein schreiben anfordern, was die betriebsinterne angeht oder doch? (es gibt doch sowas wie betriebsgeheimnis usw… )
Ich rate davon ab, solche Sachen für eine Bewerbung offenzulegen. Wer betriebsbedingt gekündigt wird, ist durch die Sozialauswahl gefallen. Warum sollte der AG den AN einstellen?! Ok, bei der Auswahl speilt Alter usw. auch eine Rolle. Wäre der AN aber Leistungsträger, so müsste er nicht gekündigt werden und der AG darf die Leistungsträger auch von der SOzialauswal ausnehmen. Also rate ich davon ab. Ansonsten geht dsa wohl am einfachsten über das Zeugnis.
Ich rate davon ab, solche Sachen für eine Bewerbung
offenzulegen. Wer betriebsbedingt gekündigt wird, ist durch
die Sozialauswahl gefallen.
Das ist völligre Blödsinn!
Wenn ich einen Betriebsteil schließe, dann gehen u.U. ALLE Mitarbeiter dort betriebsbedingt - evtl. sogar völlig ohne Sozialauswahl.
Warum sollte der AG den AN
einstellen?!
Warum nicht?
Ok, bei der Auswahl speilt Alter usw. auch eine
Rolle.
Nein, nicht AUCH.
Bevor Du hier meinst, mit Deinem Unwissen loszupoltern, solltest Du Dich informieren, welche Kriterien bei einer Sozialauswahl NUR berücksichtigt werden dürfen.
Wäre der AN aber Leistungsträger, so müsste er nicht
gekündigt werden und der AG darf die Leistungsträger auch von
der SOzialauswal ausnehmen.
Er DARF, wird es aber in der Regel unterlassen, da er sich damit unangenehm angreifbar macht.
Also rate ich davon ab.
Naja, man muss ja auf Ratschläge Deinerseits zum Glück nichts geben…
Ich rate davon ab, solche Sachen für eine Bewerbung
offenzulegen. Wer betriebsbedingt gekündigt wird, ist durch
die Sozialauswahl gefallen. Warum sollte der AG den AN
einstellen?!
Wenn ich mich bei den Kriterien der Sozialauswahl nicht völlig täusche, dann „fällst“ Du dort am ehesten durch, wenn Du jung, alleinstehend, ohne Kinder bist. Warum sollte der AG einen solchen AN
NICHT einstellen?!