Betriebsk.-Abrechn. f. vermiet. ETW in Jahresmitte

Hallo Leute!

Ich vermiete ab 01.05. meine Eigentumswohnung und habe gerade die Abrechnung der Verwaltung fürs gesamte letzte Kalenderjahr bekommen. Meine Frage: Wie rechne ich am besten und nach Gesetz ab? Kann ich am 01.05.2004 bei der ersten Abrechnung nach einem Jahr Vermietung meinem Mieter die umlegbaren Kosten für 2003 einfach „durch 12 mal 8“ zurechnen? Wasser und Strom rechnet er selbst ab und für die Heizkosten haben wir eine eigene Regelung gefunden um die Ablesegebühr zu sparen. Was ist aber mit dem Rest?
Wäre für Eure Hilfe oder Links sehr dankbar!

Hallo Heiko,

Du musst üblicherweise nach Kalendertagen abrechnen.

Insbesondere bei den Heizkosten und Warmwasserkosten gibt es Probleme. Du kannst mit dem Mieter keine Vereinbarung treffen, die gesetzliche Vorschriften aushebelt. Also den Stand zum 30.04.2003 ablesen und über die Heizkostenfirma abrechnen lassen. Ich verstehe zwar, wenn die Ablesegebühren gespart werdne sollen ( sind meist um die 25 EURO) und werden auf beide Parteien verteilt. Wenn Du an 1.5. vermietest trägt der neue Mieter bei den Heiz- und Warmwasserkosten 470/1000, wenn nicht abgelesen wird. Dabei fallen erhebliche Kosten der Heizung auf die Monate Januar, Februar, März. Also kann man bei Nichtablesung, egal was besprochen ist, die Abrechnung trotzdem um 15 % kürzen. Mein Tipp: Riskiert 25 EURO und erspart euch den Ärger.

Ich vermiete ab 01.05. meine Eigentumswohnung und habe gerade
die Abrechnung der Verwaltung fürs gesamte letzte Kalenderjahr
bekommen. Meine Frage: Wie rechne ich am besten und nach
Gesetz ab? Kann ich am 01.05.2004 bei der ersten Abrechnung
nach einem Jahr Vermietung meinem Mieter die umlegbaren Kosten
für 2003 einfach „durch 12 mal 8“ zurechnen? Wasser und Strom
rechnet er selbst ab und für die Heizkosten haben wir eine
eigene Regelung gefunden um die Ablesegebühr zu sparen. Was
ist aber mit dem Rest?
Wäre für Eure Hilfe oder Links sehr dankbar!

Ich gebe davon aus, dass Du davon ausgehst, dass Kosten wie Grundsteuer, Hausmeister, Versicherungen zuerst nach der Wohnfläche berechnet sein müssen und dann erst die Aufteilung erfolgen kann. Nur zur Klarstellung, damit keine Missverstädnnisse aufkommen.

Gruss Günter

Hallo Heiko,

reiss am besten sofort den Teppichboden raus :smile:

Also die Instandsetzungsrücklage, die Verwalterkosten und die allgemeinen Reparaturen würde ich an Deiner Stelle nicht umlegen.
Auf Deiner Abrechnung sind die übrigen Kosten ja wahrscheinlich über die Miteigentumsanteile umgelegt, diese kannst Du dann wohl nach Monaten umlegen.

Wasser und Strom
rechnet er selbst ab und für die Heizkosten haben wir eine
eigene Regelung gefunden um die Ablesegebühr zu sparen. Was
ist aber mit dem Rest?
!

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Strom kapiere ich - Wasser nicht, weil der Hauptzähler eines MFH im Keller dafür ja wohl nicht geeignet ist - mir macht eine Gemeinde sogar Schwierigkeiten, dass der Mieter eines Reihenhauses nicht direkt mit der Gemeinde abrechnen darf, sondern der Umweg über den Grundbucheigentümer muss gegangen werden.
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Das mit den Heizkosten ärgert mich ebenfalls regelmäßig, aber man gewöhnt sich daran, diese mafiosen Strukturen der Abrechnugsfirmen ist schon krass - diese heinis dürfen sich auf Gesetze berufen

mal ein Beispiel was ich meine:
2 zimmerwohnung 55 m2
Heizkosten total p a : 230,72 Euro
davon Grundkosten 131,07Euro (wegen der Flächenumlegung)
davon Verbrauchskosten 99,48 Euro
davon Verbrauchskosten Heizung 42,35Euro
die Nutzerwechselgebühr beträgt 28Euro also 65% der Verbrauchskosten

Eine Umlegung nach Gradtagszahlen kann kein exakteres Ergebnis liefern als die Stricheablesung bei den Verdunstungsröhrchen - was anderes sind Zähler, aber die kosten irres Geld.

Allgemein gilt: wo kein Kläger, da kein Richter - das soll heißen, wenn ich vor den Kadi geschleppt werde, wird die Abrechnung dann auch stand halten???

grüsse
wuulf

Hallo Wuulf,

Also die Instandsetzungsrücklage, die Verwalterkosten und die
allgemeinen Reparaturen würde ich an Deiner Stelle nicht
umlegen.
Auf Deiner Abrechnung sind die übrigen Kosten ja
wahrscheinlich über die Miteigentumsanteile umgelegt, diese
kannst Du dann wohl nach Monaten umlegen.

Nein, dies ist nach der Verordnung zur Abrechnung der Nebenkosten unzulässig. Hier ist tagegenau abzurechnen und nicht nach Monaten.

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Wasser und Strom
rechnet er selbst ab und für die Heizkosten haben wir eine
eigene Regelung gefunden um die Ablesegebühr zu sparen. Was
ist aber mit dem Rest?
!

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Strom kapiere ich - Wasser nicht, weil der Hauptzähler eines
MFH im Keller dafür ja wohl nicht geeignet ist - mir macht
eine Gemeinde sogar Schwierigkeiten, dass der Mieter eines
Reihenhauses nicht direkt mit der Gemeinde abrechnen darf,
sondern der Umweg über den Grundbucheigentümer muss gegangen
werden.

Ohne Zähler kann Wasser nach Personentagen, nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Ansonsten muss bei vorhandener Uhr nach Verbrauch abgerechnet werden.

Es gibt Gemeinden, die verlangen, dass die Abrechnung über den Eigentümer geht. Dieses Problem kann man durch Einbau von Wasseruhren der Gemeinde beheben. Hierbei fallen allerdings die Zählergebühren pro Haushalt an. Oder aber es werden für die einzelnen Wohnungen Zwischenzähler installiert. Dann ist die Abrechnung in 5 Minuten erledigt.

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Das mit den Heizkosten ärgert mich ebenfalls regelmäßig, aber
man gewöhnt sich daran, diese mafiosen Strukturen der
Abrechnugsfirmen ist schon krass - diese heinis dürfen sich
auf Gesetze berufen

Die Abrechnungsfirmen rechnen nicht nach eigenen sondern nach den vom Staat vorgegebenen Strukturen ab. Hier sind die Schlüssel für den verbrauch in dreoi unterschiedlichen Gruppen vorgeschrieben. Ebenso ist vorgeschrieben wie eine kostentrennende Abrechnung ohne Ablesung, bei Ausfall der Geräte oder Weigerung eines Mieters zur Ablesung abzurechnen ist.

Wer hier Genaueres wissen will, dem empfehle ich von Minol das
„Handbuch zur Wärmekostenabrechnung“ 10. erweiterte und überarbeitete Auflage, Autor Frank Peters und ist über das Internet bei Minol-Brunata zu beziehen. Kostet 25,05 EUR ist ist für jeden interessant, der sich mit Heizkosten befasst.

mal ein Beispiel was ich meine:
2 zimmerwohnung 55 m2
Heizkosten total p a : 230,72 Euro
davon Grundkosten 131,07Euro (wegen der Flächenumlegung)
davon Verbrauchskosten 99,48 Euro
davon Verbrauchskosten Heizung 42,35Euro
die Nutzerwechselgebühr beträgt 28Euro also 65% der
Verbrauchskosten

Eine Umlegung nach Gradtagszahlen kann kein exakteres Ergebnis
liefern als die Stricheablesung bei den Verdunstungsröhrchen -
was anderes sind Zähler, aber die kosten irres Geld.

Woher diese Weisheit stammt ist mir völlig unbekannt. Zuerst einmal: Die Messeinrichtugen werden abgelesen und dann wird der Verbrauch exakt berechnet, lediglich die Wohnfläche wird sodann nach Tagen umgerechnet. z.B. 100 qm für das Jahr. der Mieter zeiht zum 30.06. um. Also 100/365*tage bis 30.06. ergibt die zu berechnenden Wohnflächen.

Wird jedoch nicht abgerechnet müssen die abgelesenen Einheiten nach Gradzahlen umgerechnet werden. Der Mieter kann ausserdem 15 % der Heizkostenabrechnung einbehalten. Der Vermieter ist nämlich verpflichtet bei Mieterwechsel ablesen zu lassen. Nur wenn der Mieter ausdrücklich darauf verzichtet, darf nach Gradzahlen abgerehcnet und von ihm kein Abzug vorgenommen werden.

Allgemein gilt: wo kein Kläger, da kein Richter - das soll
heißen, wenn ich vor den Kadi geschleppt werde, wird die
Abrechnung dann auch stand halten???

Ich habe zwar aus Deiner Sicht für Deine letzte Darstellung Verständnis, aber derartige Massanhmen sollt eman nicht auf sich zukommen lassen. Sie kosten Geld und Nerven.

Gruss Günter

Danke Euch beiden!! Lasse lieber ablesen…:smile:) owT
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