Betriebskantine verlangt ausgefüllte Zettel mit Kontaktdaten

Hallo

Seit ein paar Tagen wird bei uns in der Kantine neben dem 2G Nachweis (entsprechend der Verordnungen in Bayern) auch ein Zettel mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail) verlangt. Am Eingang sitzt ein Mitarbeiter vom Sicherheitsdienst, der einen sonst nicht rein lässt.
Kontaktdaten Erfassung ist derzeit aber in Bayern gar nicht vorgesehen. Kann man da gegen die Erfassung vorgehen? Welche Rechte hat man? Oder ist die Erfassung rechtens? Wenn ja warum?

Von wem wird die Kantine betrieben? Unternehmen selbst? Dienstleister?

Externer Dienstleister.
Normalerweise dürfen auch Fremde als Gäste dort Essen, kostet für die nur mehr. Machen aber nur wenige. Derzeit steht aber ein Aufsteller vor der Tür daß nur Mitarbeiter rein dürfen.

Sag mal, wo ist dein Problem ?
Ich muss schon seit 1 Jahre beim Besuch einer Bäckerei einen Kontaktbogen ausfüllen wenn ich dort nur eine Tasse Kaffee vor Ort trinken will. und keine App nutzen will/kann.
Das ist doch durch Ländergesetze geregelt.

und das Vorausfüllen ist eine Arbeitserleichterung bei der Einlasskontrolle in der Kantine. Wie lange soll die Schlange werden bis jeder seinen Zettel ausgefüllt hätte ?
Die Daten an sich unterliegen dem Datenschutz und müssen sicher verwahrt werden .

MfG
duck313

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Das Problem ist eben daß es auch noch sowas wie Datenschutz gibt, und derzeit eben keine Kontaktdaten Erfassung vorgesehen ist, und daher meiner Ansicht nach auch nicht erlaubt ist. Höchstens freiwillig, aber nicht als Zwang.
Mit Vorab ausfüllen hat das nichts zu tun. Gibt’s auch nicht. Am Eingang sitzt der Security Mensch, guckt sich den Impfnachweis und Mitarbeiter Ausweis an (das ist soweit OK, weil vorgeschrieben) und drückt einen dann denn Zettel und Stift in die Hand, und meint, daß muss man ausfüllen, sonst darf man nicht rein. Und da wüsste ich gerne, ob es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Mir fällt nämlich keine ein.

Wer erzählt solchen Unsinn?

Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert. Wo möglich, wird die Bereitstellung einer QR-Code-Registrierung angeordnet, um die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten zu erleichtern.

Und wo nicht, gibt es das Formular.

OK. Das ist mir entgangen. Hier würde immer nur von 2G gesprochen, auch in der Zeitung war bei den Regeln immer nur 2G bzw bei bestimmten Sachen dann 2Gplus genannt, aber von Datenerfassung war nie die Rede.

Hallo wo ist das Problem ? Die Firma hat doch auch eure Kontaktdaten.
Viele Grüße noro

Der externe Dienstleister eher nicht!

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Hallo aber der externe Dienstleister gibt die Daten sowieso an seinen Auftraggeber weiter.

Dann gehst Du halt nicht mehr hin. Der Staat definiert doch nicht das Maximum der Auflagen und Maßnahmen, sondern das Minimum. Jeder Einzelhändler und Gastronom kann die Sicherheit seiner Gäste und Mitarbeiter auf ein beliebiges Niveau erhöhen.

Meist muß man zwar froh sein, daß man nicht einen Zungenkuß vom Personal bekommt, aber denkbar ist tatsächlich, daß man mehr macht als man muß. Natürlich kann man dann auf eine Datenschutzerklärung pochen. Wenn man meint. Man könnte natürlich auch den Standpunkt vertreten, daß es gar nicht mal so schlecht ist, wenn man weiß, wer wann wo gesessen hat und sich später als infiziert herausstellt.

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…und wie lange…aber vielleicht ist ja genau das sein Problem?!

Das wird er nicht dürfen - womit wir wieder beim Datenschutz wären.
Die Daten, die beim Betreten erhoben werden, dürfen nur an das Gesundheitsamt weitergegeben werden, wenn dieses die Daten anfordert.

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Genau lesen! Der externe Dienstleister betreibt die Kantine. Der Arbeitgeber des OP ist kein Auftraggeber.

Leider bin ich kein Datenschutzexperte. Ob die Erfassung rechtens ist, und ob man dagegen vorgehen kann, weiß ich daher nicht. Ein bisschen fällt mir zu dieser Frage trotzdem ein:

Man hat jedenfalls das Recht, woanders zu essen.

Die Kantine ihrerseits hat das Recht, sich ihre Gäste auszusuchen. Sie kann diejenigen ausschließen, die sich nicht an ihre Regeln halten.

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Google und Konsorten haben vermutlich millionenfach mehr Daten von dir und viel interessantere. Dagegen ist das hier doch pillepalle.

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Naja … das kommt etwas auf den Standort und die sonstigen Gegebenheiten an. Wenn der Arbeitsort irgendwo „auf der Wiese“ (im Gewerbegebiet) sein sollte, gibt es oft keine Alternativen.

Teilweise ist es auch ein finanzieller Aspekt. Bei meinem Arbeitgeber macht das auch ein Dienstleister. Das Mittagessen wird subventioniert. Dagegen ist zu Hause machen und mitbringen teurer.

Sorry, aber diese Argumentation halte ich für „pillepalle“. Damit ließe sich jedes Recht negieren.

Es ist vollkommen in Ordnung, wenn sich jemand über den ihn betreffenden Datenschutz Gedanken macht.

Immerhin gilt auch in der DSGVO das Datensparsamkeitsprinzip … und wenn ich da dann so Dinge lese wie …

… wird mir ganz anders, denn u. a. was den Datenschutz angeht, gibt es natürlich auch da Grenzen.

Servus,

ob es im Betrieb von @Brainstorm64 andere Pausenräume gibt, in denen man am Tisch sitzend die mitgebrachte Stulle verzehren kann, ist im Sachverhalt nicht ausgeführt.

Wenn ja, ist das die Alternative.

Schöne Grüße

MM

Meine Aussage ist doch nicht falsch und zum Thema Datenschutz schrieb ich doch auch etwas:

Und man kann - wie auch schon erwähnt - den Besuch auch einfach unterlassen, wenn einem der Datenschutz wichtiger ist als der Gesundheitsschutz. Wir haben mehrfach monatelang mit Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gelebt, wir haben Theater, Kinos, Sportstätten und Restaurants nicht besucht, wir haben Schulen und teilweise sogar Kindertagesstätten geschlossen gehalten und nun stellt schon ein Minimum an Datenspeicherung eine nicht zumutbare Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte dar? Dann soll es wohl so sein.

Nein, das Recht gilt davon unabhängig. Und nach diesem Recht wurde ja gefragt.

Das ändert aber nichts daran, dass sich Gast und Kantine jeweils aussuchen können, ob sie miteinander kontrahieren wollen oder nicht.