Liebe verbliebene Experten,
habe ein interessantes Thema. Der Betrieb eines Betriebskindergartens stellt ja keinen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar.
Wie sieht es aber aus, wenn sich mehrere Betriebe einen Kindergarten teilen? Wir gehen erst mal davon aus, dass nur Kinder von Mitarbeitern untergebracht werden und der Kindergarten natürlich den geltenden Gesetzen entspricht.
Ich würde den Kindergarten immer noch als Betriebskindergarten bezeichnen und keinen geldwerten Vorteil ansetzen. Wie sieht das denn rechtlich aus. Welche Paragraphen greifen hier? Ist das überhaupt irgendwo geregelt oder kommt es darauf an, wie der Prüfer drauf ist?
Ich habe mich jetzt zwei Stunden durchs Netz gerödelt und bin nicht wirklich schlauer.
Übrigens, wer Schlafprobleme hat, zu dieser Thematik hat das Familienministerium einen 170-Seiten-Wälzer rausgebracht.
Vielen Dank
Gesine