Betriebskindergarten mit mehreren Firmen...Sachbezug steuerpflichtig oder nicht?

Liebe verbliebene Experten,

habe ein interessantes Thema. Der Betrieb eines Betriebskindergartens stellt ja keinen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar.
Wie sieht es aber aus, wenn sich mehrere Betriebe einen Kindergarten teilen? Wir gehen erst mal davon aus, dass nur Kinder von Mitarbeitern untergebracht werden und der Kindergarten natürlich den geltenden Gesetzen entspricht.
Ich würde den Kindergarten immer noch als Betriebskindergarten bezeichnen und keinen geldwerten Vorteil ansetzen. Wie sieht das denn rechtlich aus. Welche Paragraphen greifen hier? Ist das überhaupt irgendwo geregelt oder kommt es darauf an, wie der Prüfer drauf ist?
Ich habe mich jetzt zwei Stunden durchs Netz gerödelt und bin nicht wirklich schlauer.

Übrigens, wer Schlafprobleme hat, zu dieser Thematik hat das Familienministerium einen 170-Seiten-Wälzer rausgebracht.

Vielen Dank

Gesine

Arbeitsstättenverordnung und Richtlinen dazu.

Hallo Gesine,

eventuell hast Du Dich in Details verheddert? (Oder ich sehe Details nicht, kann auch gut sein.)

Ich meine, hier kann man dem Prüfer im Zweifelsfall seine eigenen Verwaltungsanweisungen in Gestalt von Abschnit 3.33 LStR vor die Nase halten, wo explizit diese Option eines „geteilten Betriebskindergartens“ beschrieben wird. Sobald man sich also innerhalb der Finanzverwaltung befindet, kein Auslegungsspielraum.

Schöne Grüße

MM

Wahrscheinlich. Ich sehe es ja auch so, aber je mehr ich darüber nachgedacht habe, desto unsicherer bin ich geworden. Im Übrigen muss meine Aussage belegbar sein, weil es darum geht, in unserem Ort einen geteilten Betriebskindergarten einzurichten und die steuerlichen Auswirkungen für die AN darzulegen.

Vielen Dank fürs Entheddern.

Gesine

Interessanter Link, aber was hat der denn mit dem steuerrechtlichen Aspekt zu tun?

Gesine

Servus,

bei Lohnsteuerthemen gibt es doch (glaub ich) immer noch die Anrufungsauskunft gem. § 42 e EStG gebührenfrei? Dann hätte man ein Stück Papier mit Behördenbriefkopf, in dem das auch steht.

Schöne Grüße

MM

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