Betriebskosten

Liebe/-r Experte/-in,

Also ich habe für das Jahr 2010 eine Betriebskostenabrechnung bekommen. Ich bin am 01.05.2010 da eingezogen jetzt hat meine Vermieterin mir eine Rechnung geschrieben, dass ich für Schneebeseitigung für das komplett Jahr 01.01.2010-31.12.2010 bezahlen muss. Hat Sie Recht oder muss ich auch nur die anfallenden Kosten von 01.05.2010 bis 31.12.2010 bezahlen???
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Vielen Dank im Voraus

nfm

Hallo,
tut mir Leid, da weis ich auch nicht Bescheid.
Aber ich denke da kann ein Mieterschutzbund weiterhelfen.
Gruß MT

Hallo,

natürlich musst du nur für deinen Abrechnungszeitraum bezahlen, das heisst du hasst einen Anteil von 8 Monaten zu zahlen und nicht für 12 Monate!!
genausso verhälte es sich mit den Versicherungen und Grundkosten für Heizung und Warmwasser. Achtung, aber nur für die Grundkosten nicht für deinen Verbrauch!

Ich hoffe dir hilft meine Antwort.

Grüße Michael Schäfer

Liebe/r Fragesteller/in,
zu Ihrer Frage muss man den Mietvertrag genau lesen, auch das Kleingedruckte. Erst dann kann man eine Aussage machen.

mfg

Hallo,

Du musst die Schneebeseitigung anteilmäßig bezahlen, siehe Bsp.:
Jahreskosten 500,00 EUR ./. 12 Monate = 41,66 EUR/Monat x Dein Wohnzeitraum 7 Monate = 291,62 EUR.
Es spielt auch keine Rolle, wann die Kosten angefallen sind. Es werden immer die Jahreskosten anteilmäßig berechnet.

VG

Jetty

Betriebskosten werden immer anteilig also in Deinem Fall für 8 Monate berechnet, dabei ist es egal ob Schneeräum- oder Garten- oder sonstige -Arbeiten. Zusätzlich gibt es folgende Möglichkeiten für den Vermieter: Abrechnung jährlich, d. h. 1.1. bis 31.12 oder jährliche Nutzung: d. h. in Deinem Fall vom 1.5. bis einschl. 30.4 abzurechnen.
In jedem Fall wird von den gesamten Betriebskosten ausgegangen, d. h. incl. Schneeräumarbeiten.
Hoffe, daß ich Dir damit helfen konnte…
Liebe Grüße Monica

sofern der Winterdienst mietvertraglich umlagefähig ist, werden die Kosten des GESAMTEN Jahres umgelegt, d.h. auch der Winterdienst kann auf Mieter umgelegt werden, die im schlechtesten Fall nur im Sommer in der Wohnung gewohnt haben

MfG